Amtsgericht Frankfurt

Schröpfen und Blutegelbehandlung ohne Erlaubnis: Eröffnung

Ohne amtliche Genehmigung soll er sich als Heilpraktiker ausgegeben und Schröpf- und Blutegelbehandlungen vorgenommen haben. Jetzt muss sich der 35-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten.

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht.