Kommunen

Steuerzahlerbund gegen Kulturabgaben wie Bettensteuer

Nachdem Wiesbaden kürzlich die Kurtaxe angehoben und auf Geschäftsreisende ausgeweitet hat, wird Kritik laut. Auch andere hessischen Kommunen haben an der Abgabenschraube gedreht oder planen es.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Steuerzahlerbund rät Kommunen eindringlich davon ab, von ihren Gästen eine Tourismusabgabe zu verlangen oder diese anzuheben. «Insbesondere da die Gastronomie und Hotellerie die Auswirkungen und Nachwehen von Corona noch nicht endgültig verdaut haben und viele Betriebe noch finanziell angeschlagen sind, halten wir eine Einführung oder Erhöhung eines Kulturförderbeitrages für nicht angebracht», erklärte Vorstandsmitglied Jochen Kilp in Wiesbaden.

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Hessens Landeshauptstadt hatte im Februar den Kurbeitrag von drei Euro auf fünf Euro pro Tag angehoben und fordert ihn nun nicht nur von Touristen, sondern auch von Geschäftsreisenden. Dieser Schritt hatte für Kritik gesorgt.

Laut Steuerzahlerbund haben 2023 in Hessen 35 Kommunen einen Kulturförderbeitrag erhoben. Dazu zählen Tourismusabgabe, Kurtaxe oder Bettensteuer. «Unsere Position dazu ist sehr klar, dass wir die Erhebung nicht für sinnvoll erachten», bekräftigte Kilp. «Zunächst handelt es sich dabei um eine Bagatellsteuer, bei denen immer die Gefahr besteht, dass der Aufwand zur Erhebung in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht.» Gehe der Großteil des Ertrages für die Erhebung drauf, dann werde eine solche Steuer zur «Selbstbeschäftigung der Verwaltung».

Beim Kulturförderbeitrag komme hinzu, dass dieser in der Regel von den Beherbergungsbetrieben erhoben und abgeführt werden muss, argumentierte Kilp. «Hier wird also ein Großteil des Aufwands und der Arbeit auf die Beherbergungsbetriebe abgewälzt. Dies bedeutet insbesondere für kleinere Betriebe einen erheblichen Bürokratieaufwand.» Zudem können die Hotels, Gasthöfe und Pensionen diese Abgabe nicht immer eins zu eins an die Gäste weitergeben. «In einer funktionierenden Marktwirtschaft wird eine Verteuerung des Angebotes immer dazu führen, dass ein Teil der Gäste auf andere Orte ausweicht», gab Kilp zu Bedenken.

«Die Haushaltslage Wiesbadens ist angespannt», erklärte ein Sprecher der Landeshauptstadt. Es sei daher nachvollziehbar, dass die Kommune für einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf alle gesetzlichen Möglichkeiten nutze. «Deshalb ist die Kurbeitragssatzung aktualisiert worden», teilte der Sprecher mit. Die Kurtaxe komme dem touristischen Angebot zugute. «Die erwarteten Mehreinnahmen aufgrund der neuen Beitragssatzung für die Kurtaxe sind schwer zu prognostizieren», erläuterte er. Sie würden auf rund drei Millionen Euro geschätzt. «Generell gilt für die Kurtaxe, dass deren Wirkung im engen Kontakt mit der Hotellerie und den anderen Akteuren im Übernachtungsgewerbe ständig daraufhin evaluiert wird, wie sich die Übernachtungszahlen tatsächlich und in Summe entwickeln werden», erklärte der Sprecher.

Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit 2018 einen Tourismusbeitrag, von dem nach Angaben der Tourismusgesellschaft auch die Kultur profitiert. «Eine Erhöhung ist derzeit nicht geplant», teilte die Tourismus+Congress GmbH mit. Frankfurt beabsichtige aber, den Tourismusbeitrag auszuweiten und in derselben Höhe auch für Übernachtungen von Geschäftsreisenden einzuführen. Bislang ist jeder und jede Privatreisende verpflichtet, pro Übernachtung zwei Euro zu zahlen. Der Betrag wird von den Beherbergungsbetrieben eingezogen und an die Stadt abgeführt. «Ein Beirat legt dann fest, wer die Mittel erhält und welche Projekte unterstützt werden», hieß es. 2023 hat Frankfurt den Angaben zufolge knapp sieben Millionen Euro durch den Tourismusbeitrag eingenommen, 2022 etwa 5,5 Millionen Euro.

Seit 2023 erhebt Darmstadt eine Übernachtungssteuer, die von den Beherbergungsbetrieben erhoben und an die Stadt abgeführt wird. Die Steuer sei kein Kulturförderungsbeitrag im eigentlichen Sinne, sondern zähle zu den allgemeinen Finanzmitteln der Stadt, erläuterte ein Sprecher. Das Geld trage dazu bei, die städtische Infrastruktur wie Theater und Schwimmbäder zu erhalten. Die Steuer beträgt zwei Prozent vom Übernachtungsnettoentgelt. «Eine Erhöhung erfolgte seit der Einführung zum 1. Januar 2023 nicht und ist derzeit auch nicht vorgesehen.»

In Rüdesheim wird bislang ein Tourismusbeitrag von zwei Euro je Übernachtung für Touristen fällig. Ab April werde dieser Beitrag auch für Geschäftsreisende fällig, kündigte eine Sprecherin der Fremdenverkehrsgesellschaft Rüdesheim am Rhein an. Zudem werde die Abgabe auf 2,50 Euro erhöht. Das Geld werde etwa für Wander- und Spazierwege, Parkanlagen, öffentliche Toiletten und Rheinpromenaden verwendet. Nach den Worten der Sprecherin erheben mit Ausnahme von Geisenheim alle Tourismusorte im Rheingau den Beitrag.

In der Gemeinde Willingen im Upland wird in Ortsteilen, die etwa das Prädikat Heilbad oder Luftkurort tragen, ein Kurbeitrag zwischen 1,50 Euro und 3 Euro fällig. Dadurch seien 2023 rund 1,8 Millionen Euro in die Kasse geflossen, wie eine Sprecherin mitteilte. Die letzte Erhöhung habe es zum Jahresstart 2024 gegeben, eine weitere sei nicht geplant.

Das nordhessische Bad Karlshafen erhebt für Touristen einen Kurbeitrag zwischen 1,25 Euro und 2,50 Euro - je nach Stadtteil. Die letzte Erhöhung habe es 2021 gegeben, teilte Bürgermeister Marcus Dittrich mit. Eine weitere Anhebung sei zwar derzeit nicht konkret geplant. Möglich sei aber, dass künftig auch Geschäftsreisende zur Kasse gebeten werden. Dann könne auch die Frage der Höhe der Kurbeiträge vor dem Hintergrund der insgesamt angespannten Haushaltslage erneut diskutiert werden, erklärte Dittrich.