Haft- und Bewährungsstrafen für Vater und drei Söhne

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mit Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen ist am Dienstag in Frankfurt der Prozess gegen einen Vater und seine drei Söhne wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung abgeschlossen worden. Der mit 29 Jahren jüngste Sohn wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, der Vater (56) erhielt vier Jahre. Die beiden 36 und 37 Jahre alten Söhne erhielten Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren und wurden mit Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von je 2400 Euro belegt. (Az: 3190 Js 211861/22)
Der Vater war mit den drei Söhnen im Dezember 2021 von Gronau (Nordrhein-Westfalen) nach Bad Vilbel gefahren, wo ein Streit über ein zehn Jahre zurückliegendes Grundstücksgeschäft geklärt werden sollte. Als sich der 51 Jahre alte Bekannte weigerte, das Geschäft zurückzunehmen, wurden die Männer zudringlich. Das Opfer wurde mit Glasflaschen und einer Rohrzange erheblich verletzt und musste notoperiert werden. Noch heute leidet er an den Folgen für seine Hände.
Die Schwurgerichtskammer sah trotz der erheblichen Folgen keinen Tötungsvorsatz bei den Angeklagten. Der Schlag mit einer Flasche auf den Kopf reiche allein nicht aus. Die Staatsanwaltschaft hatte dies anders gesehen und Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren wegen Totschlagsversuchs beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.