Mit Hammer getötet

Urteil erwartet im Mordprozess um getöteten Gastwirt

Etwa 74 Mal soll ein 28-Jähriger in Rheinfelden mit einem Hammer auf seinen früheren Chef eingeschlagen haben. Der Mordprozess vor dem Landgericht Freiburg kommt nun zu einem Ende.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. (Archivbild) Foto: Magdalena Henkel/dpa
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. (Archivbild)

Freiburg (dpa/lsw) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Gastwirts in Rheinfelden (Landkreis Lörrach) wird am Donnerstag (10.00 Uhr) das Urteil vor dem Landgericht Freiburg erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28 Jahre alten Angeklagten vor, seinen früheren Chef heimtückisch mit einem Hammer ermordet zu haben.

Laut Anklage suchte der Afghane seinen ehemaligen Arbeitgeber im Oktober vergangenen Jahres morgens in dessen Lokal auf und verwickelte ihn in ein Gespräch. Als der 50-Jährige ihm den Rücken zugekehrt habe, habe der Angeklagte ihn mit einem Schlosserhammer angegriffen. Das Opfer soll noch versucht haben, sich zu wehren, sei aber zu Boden gegangen und noch am Tatort gestorben. Insgesamt soll der Angeklagte 74 Mal auf sein Opfer eingeschlagen haben.

Der 28-Jährige hatte zuvor mehrere Monate im Lokal des Getöteten als Kellner gearbeitet. Vor Gericht bestritt er die Tatvorwürfe. Das Motiv blieb zunächst unklar. Bei einer Drogenuntersuchung nach der Tat wurden den Angaben zufolge Amphetamin und Methamphetamin bei dem Angeklagten nachgewiesen, obwohl er angegeben habe, keine harten Drogen zu konsumieren.

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Der Polizei war der Angeklagte zuvor schon bekannt. In der Vergangenheit waren mehrere Verfahren gegen ihn geführt worden, unter anderem wegen Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis - alle wurden eingestellt.