Urteil

Haftstrafe wegen IS-Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS sowie Kriegsverbrechen ist eine heute 39 Jahre alte Frau am Mittwoch vom Oberlandesgericht Frankfurt zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Angeklagte, die sich seit September vor dem Staatsschutzsenat zu verantworten hatte, war bereits im Juni 2014 nach Syrien ausgereist, wo sie nach islamischen Ritus einen IS-Kämpfer heiratete und ihm den Haushalt führte. Später kam das Paar in den Irak, wo es das Haus einer zuvor geflüchteten Familie bezog. 2017 wurde die Frau von kurdischen Einheiten festgenommen. Bis zu ihrer Auslieferung hielt sie sich in mehreren Lagern auf.

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Vor Gericht hatte sie ein umfassendes Geständnis abgelegt, was strafmildernd angerechnet wurde. Die Lageraufenthalte wurden ebenfalls mildernd berücksichtigt, jedoch nicht auf die verhängte Strafe angerechnet. Deshalb blieb auch der nach der Auslieferung 2022 verhängte Haftbefehl weiter in Kraft. Während der 14 Verhandlungstage hatte die Angeklagte über ihr bewegtes Leben berichtet. Mit 14 Jahren sei sie von ihrem libanesischen Vater entführt und im Libanon mit einem Cousin zwangsverheiratet worden.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dreieinhalb, die Verteidigung zweieinhalb Jahre Haft beantragt. Gleichwohl wurde jeweils auf Revision verzichtet.