Kriminalität

Urteil im Prozess um Tötung von 55-Jähriger erst im März

Im Mordprozess um den Tod einer 55-jährigen Frau sollte eigentlich das Urteil verkündet werden. Doch nun gibt es eine überraschende Wende samt neuer Terminankündigung.

Das Landgericht Gießen beschäftigt sich in einem Mordprozess mit dem Tod einer 55-jährigen Frau. (Archivbild) Foto: Christian Lademann/dpa
Das Landgericht Gießen beschäftigt sich in einem Mordprozess mit dem Tod einer 55-jährigen Frau. (Archivbild)

Gießen (dpa/lhe) - Im Mordprozess um den Tod einer 55-jährigen Frau in Lauterbach hat sich das Urteil vor dem Landgericht Gießen verschoben. Es sollte eigentlich an diesem Dienstag verkündet werden, nun ist das am 13. März geplant, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Kammer will demnach nochmals in die Beweisaufnahme eintreten, um weitere Chatnachrichten vorzuspielen.

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Angeklagt sind in dem Verfahren die Vermieter der Frau, eine 46-Jährige und ihr 59-jähriger Lebensgefährte. Ihnen wird Körperverletzung mit Todesfolge sowie gemeinschaftlicher Mord durch Unterlassen vorgeworfen. Die beiden sollen die 55-Jährige, die das Down-Syndrom hatte, unter einem Vorwand in ein Haus im Lauterbacher Ortsteil Wernges (Vogelsbergkreis) gelockt haben. Sie sollen die Frau nach ihrem Einzug im November 2023 immer wieder eingesperrt, misshandelt und auch betäubt haben.

Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für das angeklagte Vermieter-Paar gefordert. Falls das Gericht dem entsprechen sollte, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Die Verteidiger hatten lediglich eine unterlassene Hilfeleistung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge gesehen und unter anderem moniert, ein Vorsatz der mutmaßlichen Tat sei nicht belegbar.