Landgericht Frankfurt

Oma nach Vernachlässigung gestorben: Bewährungsstrafe

Eine 94-Jährige stirbt in Obhut von Tochter und Enkel. Ein Gericht verurteilt beide unter anderem wegen Misshandlung Schutzbefohlener - sieht aber auch eine Überforderungssituation.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie durch Vernachlässigung den Tod der 94 Jahre alten Mutter und Oma verschuldet hatten, sind ihre Tochter sowie der Enkel zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt ging in seinem Urteil am Freitag von Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung Schutzbefohlener aus. Die Kammer sprach gegen die 62 Jahre alte Tochter zwei Jahre und gegen den 26 Jahre alten Enkel eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung aus. Als Bewährungsauflage hat die Tochter 10.000 Euro an eine Palliativeinrichtung zu zahlen - der Enkel muss 150 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

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Nach Ansicht der Richter handelten die Angeklagten nicht mit bedingtem Tötungsvorsatz. Der Tod des Opfers sei allein auf die Überforderung der Angehörigen zurückzuführen gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Tochter und Enkel hatten die demenzkranke Frau den Erkenntnissen des Gerichts zufolge über Monate hinweg nicht mehr gepflegt, obwohl sie gerichtlich dazu verpflichtet gewesen wären.

Erst Anfang Oktober 2019 wurde ein Rettungsdienst verständigt - die Sanitäter fanden die alte Frau in einem desolaten gesundheitlichen Zustand in der vermüllten Wohnung vor. Nur einen Tag später starb die 94-Jährige im Krankenhaus.

Vor Gericht hatten beide Angeklagte unter Tränen Geständnisse abgelegt. Man habe die Oma unter keinen Umständen in fremde Hände geben wollen, hieß es. Im Urteil wurde diese «emotionale Überforderung» strafmildernd berücksichtigt.

Bereits die Staatsanwaltschaft hatte sich vor diesem Hintergrund für Bewährungsstrafen ausgesprochen, allerdings wegen Totschlags durch Unterlassen. Auch die Verteidigung plädierte in diese Richtung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.