Urteil: Verein hat keinen Anspruch auf Zugang zu Adelsarchiv
Gießen (dpa/lhe) - Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage eines Vereins auf Zugang zum Archiv einer Adelsfamilie abgelehnt. Dem Urteil zufolge bestehe bei der privaten Sammlung in Büdingen (Wetteraukreis) kein öffentliches Nutzungsrecht, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Der Verein für Heimatforschung hatte per Klage Einblick in landeseigene Teile des sogenannten Rentkammerarchivs gefordert, das sich im Besitz der Familie Ysenburg befinden soll. Der Verein forderte demnach, dass das Land Hessen die Unterlagen vom aktuellen Besitzer verlangen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen solle.
Nach Auffassung des Gerichts gewährt das Archivrecht aber nur ein Nutzungsrecht von öffentlichem Archivgut. Das Land Hessen habe keinen Zugriff auf das Rentkammerarchiv und sei auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu beschaffen. «Bei der Rentkammer handelte es sich um eine amtliche Stelle, die hauptsächlich für die Finanzverwaltung des Grundherrn zuständig war», teilte das Gericht weiter mit. Der Heimatforschungsverein beschäftige sich unter anderem mit der ehemaligen Standesherrschaft Ysenburg-Büdingen. Das Urteil vom 8. Dezember ist noch nicht rechtskräftig.