Bundesverfassungsgericht

Urteil: Vorlage zu Gutscheinlösung unzulässig

Auf einem Stein vor dem Bundesverfassungsgericht ist der Schriftzug „Bundesverfassungsgericht“ angebracht. Foto: Uli Deck/dpa
Auf einem Stein vor dem Bundesverfassungsgericht ist der Schriftzug „Bundesverfassungsgericht“ angebracht.