Bundesgerichtshof

Urteil wegen Totschlags am Aschenberg rechtskräftig

Zwölf Jahre Haft für die Tötung eines Gegners nach einem Streit: Dieses Urteil des Landgerichts Fulda ist nun gültig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision als unbegründet verworfen.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Fulda im sogenannten Aschenberg-Prozess als unbegründet zurückgewiesen. (Archivfoto) Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Fulda im sogenannten Aschenberg-Prozess als unbegründet zurückgewiesen. (Archivfoto)