Gericht

Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt

Laut Bundessozialgericht werden Väter bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Ein Mann aus Hessen hatte sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt gefühlt.

Blick auf das Bundessozialgericht in Kassel. Foto: Swen Pförtner/dpa/Archivbild
Blick auf das Bundessozialgericht in Kassel.