Justiz

Vor hessischen Sozialgerichten landen weniger Klagen

Das Statistische Landesamt beobachtet seit 2018 sinkende Zahlen bei neu eingehenden Klagen an Sozialgerichten. Auch 2023 beschäftigten sich die Gerichte mit weniger Verfahren als noch ein Jahr zuvor.

Rund die Hälfte der Verfahren vor Sozialgerichten enden ohne Richterspruch. (Symbolbild). Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Rund die Hälfte der Verfahren vor Sozialgerichten enden ohne Richterspruch. (Symbolbild).

Wiesbaden (dpa/lhe) - Bei der Anzahl der Klagen vor hessischen Sozialgerichten setzt sich der rückläufige Trend fort. Im Jahr 2023 gingen 15.498 Verfahren ein und damit knapp 9 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor, wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden mitteilte. Die Zahl der erledigten Verfahren schrumpfte um rund 12 Prozent auf 17.426 Klagen.

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Im vergangenen Jahr betraf ein Großteil der erledigten Fälle Krankenversicherungen, Streitigkeiten zum Bürgergeld und zur Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie Verfahren zur Feststellung einer Behinderung. Mehr als die Hälfte der Klagen endete laut Statistik ohne richterliches Urteil - etwa weil ein Kläger oder eine Klägerin die Klage zurücknahm.

«Die aktuellen Zahlen belegen, dass sich der Trend der letzten Jahre zu weniger Klagen vor hessischen Sozialgerichten fortgesetzt hat», erläuterte das Landesamt. 2018 seien beispielsweise noch etwa 25.700 Klagen neu eingegangen. Anders sieht es im Langzeitvergleich aus: 1993 waren lediglich rund 10.700 neue Verfahren vor Hessens Sozialgerichten gelandet.