Voraussetzungen für den freiwilligen Polizeidienst
Wer in Hessen Polizeihelfer werden will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – darunter das passende Alter, Sprachkenntnisse und einen einwandfreien Leumund.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer in Hessen sollen durch ihr Auftreten in Uniform das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Hessen verbessern. Für maximal 20 bis 25 Stunden pro Monat erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von sieben Euro pro Stunde.
Nach Angaben der Polizei können sich Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit im freiwilligen Polizeidienst engagieren, wenn sie:
- mindestens 18 Jahre und höchstens 65 Jahre alt sind
- gesundheitlich in der Lage sind, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen
- einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen
- nach ihrer «Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen»
- jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten
- nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind.