Streit um Miniroller

Was ist eine Sondernutzungserlaubnis?

Verleihfirmen von E-Scootern müssen sich verpflichten, Regeln einzuhalten, die die Städte aufstellen. Bei Beschwerden müssen sie erreichbar sein.

Die E-Scooter sorgen immer wieder für Ärger - unter anderem, weil sie nicht ordnungsgemäß abgestellt werden (Archivbild). Foto: Arne Dedert/dpa
Die E-Scooter sorgen immer wieder für Ärger - unter anderem, weil sie nicht ordnungsgemäß abgestellt werden (Archivbild).

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine Sondernutzungserlaubnis ist eine behördliche Genehmigung für den Fall, dass öffentliche Flächen – insbesondere Straßen und Gehwege – über den normalen Gemeingebrauch hinaus gewerblich genutzt werden. 

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Die Frankfurter Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter gibt Regelungen zum Parken und Nutzen vor - Dritte dürfen demnach weder gefährdet noch behindert werden. Dies müsse die Betreiberfirma sicherstellen. Bei Beschwerden muss das Unternehmen erreichbar sein. 

Bisher wurde die Erlaubnis in Frankfurt halbjährlich erteilt. Künftig soll sie für zwei Jahre gelten.