Steuerschulden

«Weihnachtsfrieden» - Finanzämter zeigen Gnade

Keine Betriebsprüfungen, kein Zwangsgeld: Der «Weihnachtsfrieden» soll Steuerschuldnern eine Atempause bringen. Warum es trotzdem Ausnahmen gibt - und welche.

Baden-Württembergs Finanzämter sollen während der Weihnachtsfeiertage auf Maßnahmen wie Vollstreckungen oder die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld verzichten. (Archivbild) Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn
Baden-Württembergs Finanzämter sollen während der Weihnachtsfeiertage auf Maßnahmen wie Vollstreckungen oder die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld verzichten. (Archivbild)