Zum Nachbarn schwenkbare Überwachungskamera unzulässig
Überwachungskameras zu installieren, kann das Sicherheitsgefühl verbessern. Unter bestimmten Bedingungen kann es aber auch das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen, wie ein Gericht entschied.

Gelnhausen (dpa/lhe) - Allein das Aufstellen einer schwenkbaren Überwachungskamera ist einem Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen zufolge unzulässig, wenn die Kamera elektronisch auf das Nachbargrundstück ausgerichtet werden kann. Das teilte das Gericht am Montag mit. Es sei bereits unzulässig, durch die Existenz einer Kamera bei dem Nachbarn ein zumindest nachvollziehbares Gefühl zu erzeugen, er könne jederzeit beobachtet werden