Brandenburg

Behördenfehler: Familie muss Grundstück und Haus räumen

Bei einer Zwangsversteigerung erwarb eine Familie ein Grundstück, nahm Kredite auf und baute ein Haus. Jahre später stellt sich heraus: Es wurden Fehler gemacht. Nun muss die Familie gehen.

Der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts hat entschieden, dass eine Familie ein von ihr ersteigertes Grundstück zurückgeben muss. Foto: Soeren Stache/dpa
Der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts hat entschieden, dass eine Familie ein von ihr ersteigertes Grundstück zurückgeben muss.