Weinheim

Nach Schuss im Schlosspark: Bewährung für Aaron K.

Das Landgericht sah es offenbar als erwiesen an, dass K. im wahnhaften Zustand handelte.

Der Vorfall löste einen größeren Polizeieinsatz aus. Der Zugang zum Tatort wurde abgesperrt. Foto: Gabriel Schwab
Der Vorfall löste einen größeren Polizeieinsatz aus. Der Zugang zum Tatort wurde abgesperrt.

Das Urteil im Prozess um Aaron K. ist gefallen. Der 35-jährige Weinheimer, der im Februar einen Polizisten mit dem Messer angegriffen hatte, wurde wegen versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Verstößt er in den nächsten fünf Jahren gegen die Auflagen, wird er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

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Im Anklagevorwurf war davon die Rede, dass K. unter paranoider Schizophrenie leidet. Das Gericht sah es offenbar als erwiesen an, dass der 35-Jährige im wahnhaften Zustand handelte, als er Anfang des Jahres zunächst einen Mann auf dem Calisthenics-Pfad nahe dem Schlosspark attackierte und dann einen der hinzugezogenen Polizisten mit einem Messer angriff. Die genauen Hintergründe des Tatgeschehens und Näheres über den gesundheitlichen Zustand von Aaron K. zum Tatzeitpunkt wird man nicht erfahren.

Die Öffentlichkeit wurde bereits zu Beginn des Prozesses ausgeschlossen. Selbst zur mündlichen Urteilsverkündung und -begründung waren Presse und Zuschauer nicht zugelassen. Aaron K. musste unmittelbar nach der Tat notoperiert werden. Ein Polizist hatte ihm in Notwehr in den Bauch geschossen. Danach wurde er im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden untergebracht.

Allerdings wurde er dort bereits vor längerer Zeit entlassen, wie Dr. Joachim Bock, Sprecher des Mannheimer Landgerichts erklärte. Wie Bock weiter ausführte, sei die fünfjährige Bewährung von Aaron K. mit strengen Auflagen verbunden. Diese beinhalten sowohl die regelmäßige Einnahme seiner Medikamente als auch Besuche beim Therapeuten und Bewährungshelfer.

Der Vorfall im Februar hatte für großes Aufsehen gesorgt. Vor allem auch, weil viele Eltern und Kinder auf dem angrenzenden Spielplatz anwesend waren. Das Landeskriminalamt hatte damals die Ermittlungen übernommen. Das ist beim Gebrauch einer Dienstwaffe so üblich. Das LKA kam jedoch zu dem Entschluss, dass der Einsatz gerechtfertigt war.