Weinheimer Kerwe wird eine Stunde kürzer
Der Gemeinderat der Stadt Weinheim verabschiedet einstimmig die neue Satzung.
Die Stadt Weinheim hat die Satzung und die Sperrstundenregelung für die Kerwe aktualisiert. Im Wesentlichen werden die Regelungen vom Vorjahr übernommen. Neu ist, dass der 2023 entwickelte „Leitfaden zur Begrenzung der Schallemissionen“ nun ebenfalls Bestandteil dieser Satzung ist. Neu ist außerdem, dass am Kerwemontag ab sofort um 1 Uhr Schluss mit Feiern ist; in der Vergangenheit war montags um 2 Uhr Sperrstunde. An den übrigen Tagen sind die Sperrzeiten unverändert: Am Kerwefreitag und -samstag ist um 2 Uhr Feierabend, am Kerwesonntag um 1 Uhr.
Was Weinheims OB Manuel Just dazu sagt
Oberbürgermeister Manuel Just erinnerte noch einmal daran, dass es während der Kerwe 2022 viele Beschwerden von Anwohnern wegen der lauten Musikbeschallung gegeben hatte. Daraufhin hatte die Stadt in Zusammenarbeit mit Anwohnern und den Betreibern der Straußwirtschaften sowie mit Unterstützung eines Tontechnikmeisters einen Leitfaden entwickelt, der den Lärm auf ein erträgliches Maß beschränken sollte.
Standorte der Straußwirtschaften
Außerdem wurden die Standorte der Straußwirtschaften entzerrt. Während der Kerwe 2023 wurden dann Lärmmessungen durchgeführt und bei Verstößen gegen die Auflagen sofort eingegriffen. Außerdem gab es für Anwohner eine Telefon-Hotline. Damit habe man 2023 sehr gute Erfahrungen gemacht, betonte Just am Mittwochabend im Gemeinderat.
Stadt kann notfalls Bußgelder verhängen
Mit der Aufnahme des Lärm-Leitfadens in die Volksfestsatzung der Stadt gibt es nun auch eine rechtliche Grundlage, um bei Verstößen notfalls Bußgelder verhängen zu können. Sprecher aller Parteien und Wählervereinigungen begrüßten die neuen Regelungen. Der neuen Satzung und der Sperrstundenreglung wurde einstimmig zugestimmt.