Gerichtsurteil

Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen

Wem gehört der Bürgersteig? Das oberste Verwaltungsgericht hat geklärt, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können.

Aufgesetztes Parken auf Bürgersteigen wird in einigen Städten auch ohne Erlaubnis geduldet. Foto: Sina Schuldt/dpa
Aufgesetztes Parken auf Bürgersteigen wird in einigen Städten auch ohne Erlaubnis geduldet.