Film

Jugendschutz im Kino – Kontrolle der Filmwirtschaft wird 75

1949 erteilen die Wiesbadener Jugendschützer ihre erste Altersfreigabe für einen Film - mit dem Zusatz «nicht geeignet für die stillen Feiertage». Was hat sich seitdem geändert?

Es gibt fünf Stufen der Altersfreigabe: ab 0 Jahren, ab 6, 12 oder 16 Jahren sowie keine Jugendfreigabe (FSK ab 18). (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa
Es gibt fünf Stufen der Altersfreigabe: ab 0 Jahren, ab 6, 12 oder 16 Jahren sowie keine Jugendfreigabe (FSK ab 18). (Symbolbild)