Streit um Buchhandlungspreis

Weimer verteidigt Vorgehen bei Buchhandlungspreis-Streichung

Nach Kritik am Ausschluss linker Buchläden vom Buchhandlungspreis erklärt der Kulturstaatsminister, warum das sogenannte Haber-Verfahren zum Einsatz kam - und wie damit künftig umgegangen werden soll.

Für sein Vorgehen bekommt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer viel Kritik. (Archivfoto) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Für sein Vorgehen bekommt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer viel Kritik. (Archivfoto)

Berlin (dpa) - Nach der Streichung dreier linker Buchläden von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die umstrittene Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens verteidigt. Gemeint ist damit eine 2004 verfügte und später nach Emily Haber - einer Staatssekretärin im Bundesinnenministerium - benannte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz. «Das Verfahren ist in den vergangenen Jahren hunderte Male von verschiedenen Ministerien des Bundes angewandt worden, übrigens auch von meiner Amtsvorgängerin», sagte Weimer (parteilos) den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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Weimers Vorgängerin war die Grünen-Politikerin Claudia Roth, während deren Amtszeit es um den Verdacht eines rechtsextremen Verlages gegangen sei. «Im Falle des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ist das Haber-Verfahren natürlich ein seltener Vorgang und wird in Zukunft der absolute Ausnahmefall bleiben», sagte Weimer.

Der Minister hatte drei linke Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen wegen «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» von der Nominierungsliste streichen lassen und damit Empörung ausgelöst. Kritiker wie der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann (Grüne), werfen ihm mangelnde Transparenz vor, da unklar ist, was gegen die Buchläden beim Verfassungsschutz vorliegen soll. Öffentlich sagte Weimers Sprecher dazu nur: «Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz.»

Zudem wird infrage gestellt, ob das der Entscheidung zugrundeliegende Haber-Verfahren wirklich hätte angewendet werden dürfen. Die Anwaltskanzlei des betroffenen Göttinger Buchladens etwa hält das Vorgehen in diesem Fall für rechtswidrig. Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels lehnt den Einsatz in diesem Zusammenhang ab.

Weimer: «Pflicht, Informationen abzuwägen»

Weimer sprach dagegen von einer «Pflicht, Informationen abzuwägen». Als es um die Frage gegangen sei, wer unter den deutschen Buchhandlungen preiswürdig ist, «haben unsere Beamten Informationen erhalten, die Zweifel aufkommen ließen, ob nun diese drei wirklich preiswürdig sind. Und dann haben sie, um ihr Urteil zu validieren, das sogenannte Haber-Verfahren aktiviert.»

Die Aktivierung dieses Verfahrens sei «in solchen Zweifelsfällen – auch schon zu Zeiten der Ampel-Regierung – üblich und hat nichts mit der politischen Richtung zu tun», sagte Weimer. «Stellen Sie sich vor, der Preis wäre an eine Buchhandlung eines Neonazis gegangen. Dann wäre der Skandal groß gewesen und jeder hätte gesagt: Hätten Sie das nicht prüfen können?» 

Die drei linken Läden waren in der Vergangenheit mit dem Buchhandlungspreis ausgezeichnet worden, und auch in diesem Jahr hielt sie eine Fachjury der Auszeichnung für würdig, die jährlich an rund 100 kleine Buchläden verliehen wird und mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro dotiert ist. Weimer argumentierte hingegen, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht «an Feinde des Staates» gehen, wie er es im Kulturausschuss des Bundestags ausdrückte.