Gesetzesvorhaben

Einigungen im Vermittlungsausschuss

Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes soll sich der Bund künftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können - und nicht nur an Bauprojekten. Foto: Arne Dedert/dpa
Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes soll sich der Bund künftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können - und nicht nur an Bauprojekten.