Soziales

Heil: Vorübergehend kein Bürgergeld bei Arbeitsverweigerung

Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat soll künftig komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat soll künftig komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt.