Gesetzentwurf

Gegen Hass und Demütigung im Netz: Neues Gesetz soll helfen

Digitale Gewalt ist oft genauso schlimm wie physische Übergriffe, davon ist Justizministerin Stefanie Hubig überzeugt. Was die Sozialdemokratin dagegen unternehmen will.

Hassbotschaften und Demütigungen können für die Betroffenen massive Folgen haben. (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa
Hassbotschaften und Demütigungen können für die Betroffenen massive Folgen haben. (Symbolbild)

Berlin (dpa) - Wer im Netz Hass, sexuelle Belästigung oder andere Formen digitaler Gewalt erleidet, soll künftig einfacher gegen die Urheber vorgehen können. Geplant sind neue Auskunftsrechte und Maßnahmen bis hin zu richterlich angeordneten Accountsperren. Die geplanten neuen Rechte für Betroffene stehen in einem Gesetzentwurf, den Justizministerin Stefanie Hubig am Freitag präsentierte. Zugleich will sie das Strafrecht verschärfen, unter anderem mit Blick auf sexualisierte Bilder. 

«Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen», sagte die SPD-Politikerin. «Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher.» Im Zeitalter von KI, Smartphone und sozialen Netzwerken sei es einfacher denn je, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen. «Millionen Menschen sind betroffen, besonders häufig Frauen – und die Zahlen steigen rasant.»

Justizministerin Stefanie Hubig will den Kampf gegen digitale Gewalt erleichtern. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Justizministerin Stefanie Hubig will den Kampf gegen digitale Gewalt erleichtern.

Der Hintergrund

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Impressum

Vorbereitet wurden die Maßnahmen nach Hubigs Worten seit Monaten. Neue Dringlichkeit bekam die Debatte dann Ende März. Die Schauspielerin Collien Fernandes berichtete über Fake-Profile in ihrem Namen, über die pornografische Darstellungen verbreitet worden waren. Sie erhob Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Kaum vier Wochen später liegt Hubigs Entwurf vor. Er bezieht sich auf diverse Formen digitaler Gewalt, darunter Bedrohungen («Hate Speech»), die unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten («Doxing»), das unerwünschte Zusenden von Pornografie (etwa sogenannte Dick Pics), das sogenannte Cybergrooming, Cybermobbing und Cyberstalking, bildbasierte sexualisierte Gewalt und Identitätsmissbrauch mit Fake-Profilen. 

Nach einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom haben rund ein Viertel von rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer schon digitale Gewalt erlebt. Unter den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 43 Prozent. Eine große Mehrheit von 80 Prozent der Befragten unterstützt demnach eine konsequente Strafverfolgung.

Zwei Säulen

«Es dauert keine Minute, einen Deepfake zu erstellen, der wirklich täuschend echt aussieht und Persönlichkeitsrechte massiv verletzt», sagte Hubig. «Und doch haben wir bislang keinen eigenen Straftatbestand dafür. Und auch das Zivilrecht ist auf diese digitale Gewalt noch nicht ausreichend eingerichtet. Es ist derzeit für Betroffene zu schwer, eigene Rechte im Netz durchzusetzen.» Deshalb setze sie beide Säulen: Strafrecht und Zivilrecht. 

«Gewalt geht nicht, und digitale Gewalt im Netz geht genauso wenig», sagte die Ministerin. Die Folgen seien für die Betroffenen ähnlich schlimm. «Wir reden hier wirklich über Taten, die Menschen, vor allem auch viele Frauen, in ihren Grundfesten erschüttern.»

Neue Rechte für Betroffene

Auf der zivilrechtlichen Seite sollen Opfer mutmaßlicher Straftaten von den Online-Plattformen oder Internetanbietern gerichtlich leichter Auskünfte erstreiten können – nach Hubigs Worten in der Praxis unkompliziert: Betroffene sollen ohne Anwalt und ohne Gerichtsgebühren einen Antrag beim örtlichen Gericht stellen können. Das Gericht geht dann an die Plattformen, um anonyme Nutzer ausfindig zu machen. In einem zweiten Schritt könnte man Unterlassung, Schadenersatz oder im äußersten Fall auch eine zeitweilige Sperre des Nutzerkontos vor Gericht erstreiten – «wenn die Schwere der Rechtsverletzungen dies rechtfertigt», wie es im Entwurf heißt.

Dass ein Richter entscheidet, soll vermeiden, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, wie es weiter heißt. Äußerungen, die nicht strafrechtlich relevant sind, sollen anonym bleiben können. 

Drei neue Straftatbestände

Auf der strafrechtlichen Seite sind drei neue Straftatbestände vorgesehen. Zum einen geht es um die «Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen». Das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial soll unter Strafe gestellt werden, egal ob es reale oder computergenerierte Bilder sind. Darunter fallen pornografische Deepfakes, aber auch «digitaler Voyeurismus». Gemeint ist das heimliche Filmen an öffentlichen Orten, das auf nackte Körperstellen zielt oder auch in sexuell bestimmter Weise auf bekleidete Körperteile.

Die Justizministerin stellte ihren Entwurf am Freitag vor. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Die Justizministerin stellte ihren Entwurf am Freitag vor.

Der zweite neue Straftatbestand betrifft die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch «täuschende Inhalte». Gemeint sind Deepfakes, die nicht sexuelle Inhalte haben, aber Menschen trotzdem sehr schaden können. Bestraft werden soll in dem Fall das unbefugte «Zugänglichmachen», nicht das Herstellen solcher Bilder. Ein Beispiel wäre das Zeigen von gefälschten Bildern echt aussehender Personen bei schweren Straftaten.

Zum dritten soll auch die unerlaubte Überwachung – etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender – oder das heimliche Installieren von Spyware auf Handys ausdrücklich verboten werden. Stichwort Cyberstalking.

Das Gesetz braucht noch Zeit

Hubig räumte ein, dass einige die Maßnahmen für zu weitreichend hielten, anderen gingen sie nicht weit genug. Sie stelle das nun zur Debatte. Erst danach beginnt das Gesetzgebungsverfahren – es dürften Monate vergehen. Unabhängig davon kommt am kommenden Mittwoch eine andere Maßnahme ins Kabinett, die ebenfalls gegen schwere Straftaten im Netz helfen soll: Die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen, die damit Ermittlern zugänglich gemacht werden sollen.