Handel

Baumärkte wollen vorerst keine Cannabis-Samen verkaufen

Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum.