Urteil

BGH stellt klar: Flaschenpfand muss extra angegeben werden

Pfand für Flaschen und Gläser muss in der Werbung getrennt vom Preis des Produktes angegeben werden. Foto: Lino Mirgeler/dpa
Pfand für Flaschen und Gläser muss in der Werbung getrennt vom Preis des Produktes angegeben werden.