Urteil

BGH stellt klar: Flaschenpfand muss extra angegeben werden

Um die Preise von Waren besser beurteilen und vergleichen zu können, muss der Verkaufspreis und Pfandbetrag getrennt angegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Pfand für Flaschen und Gläser muss in der Werbung getrennt vom Preis des Produktes angegeben werden. Foto: Lino Mirgeler/dpa
Pfand für Flaschen und Gläser muss in der Werbung getrennt vom Preis des Produktes angegeben werden.