Wohnungen

Instandhaltung absetzen? Vermieter müssen Geld erst ausgeben

Die Instandhaltung von Haus und Wohnung ist teuer, daher sind die Kosten steuerlich absetzbar. Aber nicht, bevor überhaupt etwas instandgesetzt oder repariert wurde.

Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Vermieterehepaars abgewiesen, das seine Zahlungen für die Instandhaltung von der Steuer absetzen wollte, noch bevor Reparaturen anfielen. Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Vermieterehepaars abgewiesen, das seine Zahlungen für die Instandhaltung von der Steuer absetzen wollte, noch bevor Reparaturen anfielen.