Verfahren in Berlin

Richter: Forschende können X in ihrem Heimatland verklagen

Ein Berliner Gericht verhandelt, ob die Plattform der Wissenschaft Daten zur Verfügung stellen muss. Die Forscher verlieren dabei das Verfahren, erzielen aber in einem wichtigen Detail einen Erfolg.

Wird in der EU gegen X geklagt, muss das nach Einschätzung eines Berliner Richters nicht am Unternehmenssitz in Irland erfolgen. Foto: Jennifer Brückner/dpa
Wird in der EU gegen X geklagt, muss das nach Einschätzung eines Berliner Richters nicht am Unternehmenssitz in Irland erfolgen.

Berlin (dpa) - Im Streit um die Bereitstellung von Daten der Kurznachrichtenplattform X für Forschungseinrichtungen haben die Wissenschaftler vor dem Landgericht Berlin II zwar eine juristische Niederlage einstecken müssen - sich in einer wichtigen Angelegenheit aber durchsetzen können. Die Zivilkammer hob eine einstweilige Anordnung gegen X aus dem Februar aus formellen Gründen auf. Der Richter vertrat in seinem Urteil die Auffassung, dass die Kläger zu spät aktiv geworden seien, um eine Eilentscheidung zu erreichen. Dem Antrag fehle es am Anordnungsgrund – also der Eilbedürftigkeit (AZ: 41 O 140/25 eV).

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