Heidelberg: „Lehrerin“ täuscht Schulen und Behörden - Jetzt sitzt die 40-jährige in U-Haft
Sie unterrichtete jahrelang Kinder – ohne Abschluss, fälschte Krankmeldungen und veruntreute Schülergelder. Am 25. September stellte sich die Frau unwissentlich selbst, als sie einen Unfall melden wollte.
Heidelberg. Eine 40-jährige Frau steht im Verdacht, sich mit gefälschten Unterlagen mehrfach als Lehrerin an Privatschulen ausgegeben und dabei unrechtmäßig Gehaltszahlungen in sechsstelliger Höhe erlangt zu haben. Seit dem 25. September 2025 sitzt die Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen begannen bereits im Oktober 2024, als die Targobank AG Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstattete. Laut Polizeiangaben hatte die Frau versucht, ein Darlehen in Höhe von 25.000 Euro zu erhalten – unter Vorlage gefälschter Gehaltsnachweise. Darin war eine Privatschule der Metropolregion als Arbeitgeberin angegeben. Zunächst stellte sich heraus, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bestand, jedoch mit manipulierten Einkommensangaben. Weitere Recherchen führten zu früheren Verurteilungen: Bereits 2021 war die Frau in Rheinland-Pfalz wegen gefälschter Universitätsabschlüsse zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Eine weitere Bewährungsstrafe wegen Urkundenfälschung folgte Ende 2023 in Heidelberg.
Veruntreuung von Schülergeldern
Die Ermittlungen zeigten, dass die Frau zwischen 2021 und 2024 als Lehrerin an einer Privatschule beschäftigt war – ohne die nötige Qualifikation. In dieser Zeit soll sie über 143.000 Euro an Gehalts- und Sozialversicherungsleistungen erhalten haben. Nachdem ihr unter anderem das Fälschen von Krankmeldungen sowie die Veruntreuung von Schülergeldern vorgeworfen wurde, verlor sie ihre Anstellung.
Im Januar 2025 nahm sie unter erneuter Verwendung gefälschter Zeugnisse eine weitere Lehrtätigkeit an einer Privatschule im Saarland auf. Auch dort wurde ihre fehlende Qualifikation entdeckt, woraufhin sie im April 2025 fristlos entlassen wurde. Der finanzielle Schaden soll hier bei über 7.000 Euro liegen.
Flucht- und Wiederholungsgefahr
Wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Haftbefehl, der am 19. September 2025 durch das Amtsgericht Heidelberg erlassen wurde. Ein Vermögensarrest in Höhe von 150.000 Euro folgte. Am 25. September stellte sich die Frau unwissentlich selbst, als sie in Rheinland-Pfalz einen Verkehrsunfall melden wollte. Dort wurde sie festgenommen und nach Heidelberg überstellt.
Die Ermittlungen zu den Tatvorwürfen sowie zur Sicherung möglicher Vermögenswerte dauern an. Sie werden von der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Zentralstelle für Finanzermittlungen geführt. (bw)