Kreis Bergstraße erweitert Kerngebiet zur Afrikanischen Schweinepest
Die Veterinärbehörde Bergstraße legt neue Sperrzonen zur Afrikanischen Schweinepest fest – mit Anpassungen und ersten Lockerungen.
Kreis Bergstraße. Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde die aktualisierte 6. Zusammenfassende Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese beinhaltet unter anderem die aktuelle Gebietsfestlegung der Sperrzone I (Pufferzone), der Sperrzone II (infizierten Zone) und des erweiterten Kerngebietes sowie die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen und gilt ab heute.
Wie das Landratsamt mitteilt, betrifft das Kerngebiet jetzt Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lautertal, Lampertheim, Lindenfels, Lorsch und Zwingenberg sowie Teile von Birkenau, Heppenheim, Mörlenbach, Rimbach und Viernheim. Die Außengrenzen der Zone II und die Sperrzone I bleiben unverändert.
„Die aktuellen Entwicklungen machen die Erweiterung des Kerngebietes Richtung Odenwald bis an die B 38 erforderlich“, erklärt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf.
Weitreichende Lockerungen
Dennoch beinhaltet die Allgemeinverfügung weitreichende Lockerungen. Folgende Änderungen werden im Hinblick auf die Entwicklung der Gesamtlage und die fertiggestellten Zäune vorgenommen und treten heute in Kraft: Die Anleinpflicht sowie das Wegegebot werden im gesamten Kreisgebiet aufgehoben.
Ebenso entfällt die Drohnenbefliegung und der Genehmigungsvorbehalt im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Außerdem wurde in der Sperrzone II einschließlich des Kerngebiets in bestimmten Bereichen die Durchführung von Drück- und Erntejagden freigegeben.
Die sechste Allgemeinverfügung ist ab dem heutigen Samstag unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen abrufbar.