„Auch Birkenau muss die Zuweisungsquote erfüllen“
In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen Gemeindeverwaltung und Gemeindevorstand von Birkenau die rechtliche und tatsächliche Situation der Flüchtlingsunterbringung klar.
Die Birkenauer Gemeindevertretung hatte bei ihrer Sitzung am Dienstag entschieden, die ehemalige Pension Berghäuser nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen heranzuziehen. Die Unterbringung von asylsuchenden Menschen sei vom Kreis Bergstraße im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes zum 1. Mai dieses Jahres an die Kommunen delegiert worden, stellen dazu Verwaltung und Gemeindevorstand in einer gemeinsamen Presseerklärung klar. Zwischen den Bürgermeistern und dem Landrat sei vereinbart worden, dass die Kommunen zunächst die Möglichkeit hätten, Personen mit Bleiberecht in Deutschland, die ebenfalls vom Landkreis untergebracht würden, sofern sie nicht über eigenen Wohnraum verfügten, abzurufen. Hier sei eine Anbindung an Schulen und Kindergärten zumeist schon erfolgt und erste Integrationsmaßnahmen umgesetzt worden. Dies habe den Vorteil, dass die Kommunen Flüchtlinge in der passenden Personenkonstellation für ihre angemieteten Objekte aufnehmen könnten. Dabei sei vereinbart worden, dass die Kommunen die Flüchtlinge entsprechend der Fertigstellung der Unterbringungsformen abrufen könnten.
Dies entbinde aber auch die Gemeinde Birkenau nicht davon, die vorgegebene Zuweisungsquote vom Kreis Bergstraße zu erfüllen. Die Gemeinde Birkenau gehe davon aus, 30 Personen pro Quartal unterbringen zu müssen. Könne die Gemeinde ihr Aufnahmesoll nicht erfüllen, sei davon auszugehen, dass trotzdem eine Zuweisung durch den Kreis Bergstraße erfolgt und die Gemeinde gezwungen sei, gemeindeeigene Hallen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in Anspruch zu nehmen.
Aktuell habe Birkenau fünf Verträge mit Privatvermietern zur Unterbringung von Flüchtlingen abgeschlossen. Drei weitere Mietverträge stünden kurz vor der Unterzeichnung. Durch die Gemeinde seien bisher 18 Personen untergebracht worden. Der Aussage einer Vertreterin der SPD-Fraktion, dass es 100 leer stehende Gebäude oder entsprechend viel Wohnraum gäbe, könne die Verwaltung nicht zustimmen. Der Flüchtlingsstab der Gemeinde Birkenau kontaktiere gerne Eigentümer der leer stehenden Immobilien nach Vorlage der Liste. Es bleibe weiter festzustellen, dass Vermieter nicht gezwungen werden könnten, an die Gemeinde zwecks Flüchtlingsunterbringung zu vermieten. Es stehe jedem Vermieter frei, an wen er den Wohnraum vermiete oder ob er ihn ungenutzt lasse.