Das Ziel: die bestmögliche Integration
Der aktuelle Stand zur Flüchtlingssituation in Birkenau zeigt: Ohne Hilfe geht es nicht.
Birkenau. Die emotional geführte Diskussion um die Unterbringung von Flüchtlingen in Birkenau hat die Redaktion dieser Zeitung zum Anlass genommen, um bei der Gemeindeverwaltung nach dem aktuellen Stand der Flüchtlingssituation in Birkenau nachzufragen. Seit dem 1. Mai dieses Jahres ist auch die Gemeinde Birkenau nach dem Landesaufnahmegesetz verpflichtet, Flüchtlinge im Gemeindegebiet unterzubringen. Die Aufgabe des Kreises Bergstraße wurde an die kreisangehörigen Kommunen delegiert (wir haben berichtet). Bürgermeister Milan Mapplassary und das Ordnungsamt geben Antworten auf Fragen der Redaktion zur Unterbringung und verdeutlichen: „Aktuell stehen der Gemeinde Birkenau nicht ausreichend Plätze für die Unterbringung von geflüchteten Menschen zur Verfügung. Verschärft wurde dies auch durch die Ablehnung der Anmietung der Pension Berghäuser durch eine knappe Mehrheit der Gemeindevertretung“ (wir haben berichtet). Die Gemeinde Birkenau bittet weiter um Unterstützung aus der Bevölkerung, möglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wie viele Flüchtlinge wurden bisher in der Gemeinde Birkenau untergebracht und wie?
„Bis zum 27. Juli 2023 wurden 28 geflüchtete Menschen in der Gemeinde Birkenau untergebracht. Zwei weitere Wohnungen für etwa zwölf Personen sind voraussichtlich Anfang August bezugsfertig. Alle bisher zugewiesenen Personen konnten in privatem Wohnraum oder in gemeindeeigenen Wohnungen untergebracht werden.“
Mit wie vielen weiteren Menschen wird ab Herbst zu rechnen sein?
„Vom Kreis Bergstraße liegen uns lediglich die Aussagen von Frühjahr dieses Jahres vor, dass wir mit rund 30 Personen pro Quartal zu rechnen haben“, wird betont. „Dies ist abhängig davon, wie viele Personen der Kreis Bergstraße vom Regierungspräsidium Darmstadt aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen zugewiesen bekommt. Diese werden anhand der Einwohnerzahl an die Kommunen im Kreisgebiet verteilt. Wir gehen weiterhin von einer Zuweisungsquote von rund 30 Personen pro Quartal aus.“
Wann greift die Überlegung, gemeindeeigene Gebäude zu nutzen?
„Priorität eins bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen stellt weiterhin die Unterbringung in dezentralem Wohnraum dar, also angemieteten Wohnungen und Häusern, und die Ertüchtigung von gemeindeeigenem Wohnraum. Danach folgt die Errichtung beziehungsweise Anmietung von Gemeinschaftsunterkünften – mit der Zielsetzung, dort nicht mehr als 30 Personen pro Unterkunft unterzubringen, um dort eine bestmögliche Integration zu ermöglichen. Als Gemeinschaftsunterkünfte werden dabei große Häuser oder Container angesehen. Erst als „Worst Case“, also im schlimmsten Fall, ist im dritten Schritt die Belegung von gemeindeeigenen Hallen vorgesehen.“
Wie Bürgermeister und Ordnungsamt betonen, ist es die Zielsetzung, die Menschen bestmöglich In in die Gemeinde Birkenau zu integrieren.
Wie ist der aktuelle Stand zur Unterbringung in dezentralem Wohnraum?
„Die Unterbringung von geflüchteten Menschen in dezentralem Wohnraum hat wie gesagt die oberste Priorität. Leider ist hier die Gemeinde Birkenau auf die Unterstützung von Eigentümern beziehungsweise Vermietern angewiesen, dass diese Wohnraum zur Anmietung zur Verfügung stellen. Es werden regelmäßig mit potenziellen Vermietern Gespräche geführt, die uns privaten Wohnraum zur Verfügung stellen wollen. Die Anmietung von dezentralem Wohnraum stellt dabei aber keine konstante Größe dar – sie ist abhängig vom Wohnungsmarkt und der Bereitschaft der Vermieter, an die Gemeinde zur Flüchtlingsunterbringung zu vermieten. Aus diesem Grund verfolgt auch die Gemeinde Birkenau gleichzeitig die zweite Priorität: die Anmietung/Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften, wie es beispielsweise die Pension Berghäuser dargestellt hätte. Es laufen Vorbereitungen, um politische Entscheidungen herbeizuführen.“
Sind also weitere gemeindeeigene Gebäude und damit Vereine betroffen?
„Allen Vereinen, mit denen Gespräche geführt wurden, wurden Alternativen in gemeindeeigenen Liegenschaften angeboten. Aus Gründen der Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde ist es notwendig, dass ein Zusammenrücken stattfindet, um die gemeindeeigenen Wohnungen zur Unterbringung zu nutzen. Es ist im Interesse der Gemeinde, dass das vielfältige Vereinsleben bestehen bleibt und fortgeführt wird.“