Birkenau

Hallen sollen letztes Mittel bleiben

Die Gemeinde Birkenau sucht Wohnraum für die Flüchtlingsunterbringung.

Über den aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung informiert die Gemeinde Birkenau in einer Pressemitteilung. Im Februar hat die Verwaltung der Gemeinde Birkenau einen Flüchtlingsstab gebildet, um „fachbereichsübergreifend die angekündigte Aufgabe des Kreises Bergstraße umzusetzen“, heißt es darin. Denn der Kreis hatte zum 1. Mai die Unterbringung von geflüchteten Menschen an die kreisangehörigen Kommunen delegiert und zur Pflichtaufgabe für die Gemeinden erklärt.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Das Aufgabengebiet des Flüchtlingsstabs beinhaltet unter anderem das Schaffen von geeignetem Wohnraum: von der Suche nach Leerständen, über die Beratung der Anbieter bis hin zur Unterstützung der Asylsuchenden beim Einzug. Weitere Aspekte sind die „Klärung der Finanzierungsfragen sowie der Betreuungs- und Integrationsmöglichkeiten und die Entwicklung weiterer Strategien“, schreibt die Gemeinde weiter. Unterstützt wird der Flüchtlingsstab von der Birkenauer Integrationskommission.

Dezentrale Unterbringung ist Ziel

Die Gemeinde Birkenau verfolge bei der Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge eine dreigliedrige Strategie. Bevorzugt sei eine dezentrale Unterbringung in hergerichteten, gemeindeeigenen Liegenschaften und angemieteten Wohnungen oder Häusern.

Ein weiterer Faktor seien Gemeinschaftsunterkünfte für bis zu 30 Personen: entweder in größeren Häusern, wie zum Beispiel ehemaligen Pensionen oder Hotels, oder in Containeranlagen. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sein sollten, sei die Unterbringung in den gemeindeeigenen Hallen nötig: „Der Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung legen alles daran, diesen letzten Schritt zu vermeiden und ausreichenden geeigneten Wohnraum sowie passende Unterkünfte für die geflüchteten Menschen zu generieren“, heißt es in der Mitteilung seitens der Gemeinde weiter.

Die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung ist ebenfalls im Landesaufnahmegesetz geregelt. Hierbei erhält die Gemeinde die Möglichkeit, eine Gebührensatzung zu erlassen. Die zugrunde liegende Kalkulation beinhaltet alle Miet- und Nebenkosten, um die für die Gemeinde entstandenen Kosten zur Unterbringung von geflüchteten Menschen erstatten zu lassen.

Zwischen den Kommunen des Kreises Bergstraße und dem Kreis wurde die Vereinbarung getroffen, dass die Kommunen bereits seit längerem vom Kreis untergebrachte Personen mit Bleiberecht in Deutschland aufnehmen können. „Dies hat den Vorteil, dass die Personen bereits seit längerem im Kreis Bergstraße wohnhaft sind, erste Integrationsmaßnahmen stattgefunden haben und bereits oftmals schon eine Anbindung an Schule und Kita erfolgt ist“, heißt es weiter.

Aufruf zur Unterstützung

Der Gemeindevorstand bittet die Bürger um Mithilfe. Die Gemeinde sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt Mietwohnungen in allen Größen. Wer selbst über Wohnraum verfügt oder Personen kennt, die Wohnraum zur Verfügung stellen können, wird gebeten, sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen. Gleiches gilt für diejenigen, die Sachspenden abgeben wollen.

Ansprechpartner sind Frau Perleth (Telefon 06201/39727) und Frau Mangold (06201/39729). Sie sind auch per E-Mail erreichbar. Zudem steht unter www.birkenau.de ein Online-Formular bereit, über welches Interessierte direkt und unkompliziert verfügbaren Wohnraum mit allen wichtigen Daten anmelden können.

Die Gemeinde Birkenau freut sich außerdem über ehrenamtliche Helfer, die als Paten für geflüchtete Familien oder alleinstehende Personen zur Verfügung stehen. Diese sollen den Neuangekommenen in verschiedenen Lebenslagen, zum Beispiel bei der Arztsuche oder der Schulanmeldung, helfen.