Auch in Rimbach gilt jetzt Tempo 30
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 38 in großen Teilen der Ortsdurchfahrt von Rimbach. Das sind die Gründe.
Plötzlich waren die Schilder da: Seit Mittwoch gilt in weiten Teilen der Ortsdurchfahrt von Rimbach (B 38) Tempo 30. Überraschend kam diese Anordnung der Straßenverkehrsbehörde im Bergsträßer Landratsamt zwar nicht. „Wir waren darauf vorbereitet“, sagte Bürgermeister Holger Schmitt am Donnerstag gegenüber der OZ. Die Umsetzung geschah dann aber doch relativ unvermittelt. Ende August hatte die Pressestelle des Landratsamtes noch über die Einrichtung weiterer Tempo-30-Bereiche im Kreisgebiet informiert. Rimbach befand sich damals allerdings nicht unter den aufgelisteten Kommunen.
Jetzt gilt in Rimbach Tempo 30 zwischen der Einmündung der Kleisstraße und der Kreuzung Bismarckstraße. Der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf, der als Dezernent in der Kreisverwaltung für das Straßenverkehrswesen zuständig ist, erklärte im August: „Die Ausweitung der 30er-Zonen im Kreis ist Bestandteil des Lärmaktionsplans Hessen. Grundlage für die Entscheidungen bildete jeweils eine Lärmberechnung von Hessen Mobil.“ In die einzelnen behördlichen Verfahren, auf denen die neuen Tempolimits basieren, seien jeweils die Polizei und Hessen Mobil sowie die entsprechende Kommune eingebunden gewesen.
Das im Juli 2022 angeordnete Tempolimit in der Ortsdurchfahrt von Fürth basiert auf derselben Grundlage. Wie in der Nachbargemeinde hat die Geschwindigkeitsbegrenzung auch in Rimbach kein zeitliches Limit. Anderswo ist es teilweise auf die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr beschränkt.
Regelmäßige Überprüfung
„Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand der Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln.“ So steht es auf der Homepage des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt zu lesen. Das Hessische Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überprüft demnach mindestens alle fünf Jahre die Lärmkartierung und überarbeitet sie bei Bedarf. Diese Kartierung umfasst alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, auf denen mindestens 8200 Fahrzeuge am Tag unterwegs sind. An diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. „Betroffene Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften werden über die Lärmsituation informieren und und können Ideen zur Lärmminderung einbringen“, so das RP Darmstadt.
„Ziel der jeweiligen Maßnahmen ist es, die Lärmbelastung der Anwohner zu reduzieren“, heißt es dazu aus dem Landratsamt. Die aktuellen Maßnahmen basieren auf dem Lärmaktionsplan Hessen mit Stand Dezember 2021. Dieser wird gerade fortgeschrieben.