Verkehr

An diesen Stellen im Kreis Bergstraße gilt künftig Tempo 30

Der Lärmaktionsplan wird weiter umgesetzt. Neufestsetzungen und Ausweitungen von Tempo-30-Bereichen an verschiedenen Stellen im Kreisgebiet

Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes: Im Kreis Bergstraße wird dies in weiteren Bereichen angeordnet. Foto: Marco Schilling
Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes: Im Kreis Bergstraße wird dies in weiteren Bereichen angeordnet.

Auf weiteren Straßen im Kreis Bergstraße wird künftig das Tempolimit 30 Kilometer pro Stunde gelten. Auf anderen Straßen im Kreis, für die die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits gilt, wird diese zeitlich ausgeweitet. Das hat das Landratsamt jetzt mitgeteilt. Ziel dieser Maßnahmen ist es demnach, „den Umgebungslärm und damit die Lärmbelastung der jeweiligen Anwohner zu reduzieren“.

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Der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf, der als Dezernent in der Kreisverwaltung für das Straßenverkehrswesen zuständig ist, erklärt: „Die Ausweitung der 30er-Zonen im Kreis ist Bestandteil des Lärmaktionsplans Hessen. Grundlage für die Entscheidungen bildete jeweils eine Lärmberechnung von Hessen Mobil.“ In die einzelnen behördlichen Verfahren, auf denen die neuen Tempolimits basieren, seien jeweils die Polizei und Hessen Mobil sowie die entsprechende Kommune eingebunden gewesen.

Die Einführung beziehungsweise Ausweitung des Tempolimits 30 ist für folgende Strecken geplant beziehungsweise bereits umgesetzt:

In der Ortsdurchfahrt Heppenheim wird künftig auf der B 3 zwischen Lindenstraße und Gräffstraße eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gelten. Für den Abschnitt zwischen Gräffstraße und Mühlenkreisel gilt künftig zwischen 22 und 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.

Im Ortsteil Kirschhausen wird künftig auf der B 460 zwischen der Sonderbacher Straße und der Waldstraße eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gelten.

In Bensheim wird die auf der Nibelungenstraße zwischen Ritterplatz und Parkstraße bisher nur nachts von 22 bis 6 Uhr geltende Geschwindigkeitsreduzierung auf ganztags ausgeweitet. Die bisherige Beschilderung bleibt bestehen. Es wird lediglich der Zusatz „22 bis 6 Uhr“ entfernt.

In Neckarsteinach ist die bisher nur nachts von 22 bis 6 Uhr geltende Geschwindigkeitsreduzierung für die Ortsdurchfahrt (B 37 / B 45) auf ganztags ausgeweitet worden.

Die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen werden jeweils in den nächsten Tagen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße an Hessen Mobil erfolgen, wie das Landratsamt weiter informiert. Die entsprechende Beschilderung – beziehungsweise deren Anpassung – erfolgt in den kommenden Monaten durch die jeweils zuständigen Straßenmeistereien in den einzelnen Kommunen.

Mehr Informationen zum hessischen Lärmaktionsplangibt es hier