Birkenau: Was soll nach dem Tod mit den eigenen Daten passieren?
Was passiert mit Onlinekonten nach dem Tod? Wie kann ich meinen digitalen Nachlass regeln? Die Ratgeber-Vortragsreihe der Bürgerstiftung Birkenau startet in diesem Jahr sich dem Thema „Digitales Erbe“.
Birkenau. Was nach dem Tod mit den eigenen Daten passiert, das kann man mit einem digitalen Nachlass selbst entscheiden. Im evangelischen Gemeindezentrum informierte Nadesha Garms, Sozialpädagogin und Seniorenberaterin der Weschnitztalgemeinden der Diakonie Bergstraße, auf Einladung der Bürgerstiftung Birkenau über das Thema „Digitales Erbe“.
Mehr zur Bürgerstiftung Birkenau
Die Bürgerstiftung Birkenau wurde 2018 gegründet. Sie dient dem Gemeinwohl und fördert bürgerschaftliches Engagement in Birkenau und seinen Ortsteilen. Im Oktober 2023 startete die Ratgeber-Vortragsreihe der Bürgerstiftung, die vor allem von den älteren Bürgern sehr gut angenommen wird.
Der Stiftungsrat besteht aus Dr. Bernhard Föllmer, Vorsitzender, Franz Stevens, stellvertretender Vorsitzender, Friedrich Wilhelm Brendel, Astrid Damer, Lars Bakker und Beatrice Berbner. Die treuhänderische Verwaltung obliegt Stefan Potsch. Zu den Gründungsmitgliedern zählt auch der ehemalige Stiftungsratsvorsitzende Hans-Dieter Scheuermann, der im Jahr 2022 gestorben ist.
Wie werden die Projekte durch die Bürgerstiftung Birkenau finanziert? Das langfristig primäre Ziel ist es, dass die Projekte aus den Erträgen des Grundstocks finanziert werden. Auch Spenden spielen eine Rolle, die projektgebunden oder frei deklariert werden können. Nicht zu vergessen sind Drittmittel: Hier nutzt die Bürgerstiftung das Netzwerk der Stiftungen und ihnen nahestehenden Institutionen.
Gefördert werden lokale Vorhaben in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst, Kultur- und Denkmalpflege, Brauchtums- und Heimatpflege, Umwelt- und Naturschutz, Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Sport und Gesundheitsfürsorge sowie internationale Gesinnung und Völkerverständigung. Die Bürgerstiftung fördert jedoch keine Pflichtaufgaben der Kommune. Wer sich als Stifter beteiligen möchte oder Projektvorschläge hat, kann sich über die Homepage der Stiftung mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zur Bürgerstiftung Birkenau gibt es unter der Telefonnummer 06201/33497 sowie per E-Mail an info@buergerstiftung-birkenau.de; mehr Informationen gibt es außerdem unter www.buergerstiftung-birkenau.de
In fast allen Bereichen des Lebens habe die digitale Welt inzwischen Einzug gefunden, so die Seniorenberaterin. So gut wie jeder Bürger nehme etliche Internetdienstleistungen wahr, melde sich zum Beispiel beim E-Mail-Anbieter an, habe Streamingdienste abonniert, sei in sozialen Netzwerken aktiv oder habe einen Account beim Onlineshopping-Anbieter. Zu all diesen Onlineangeboten meldet sich der Nutzer mit verschiedenen Passwörtern an – und oft auch mit unterschiedlichen Nutzernamen.
Doch dies sind Informationen, die im Falle des Todes den Nachlassverwaltern nicht ohne Weiteres zur Verfügung stehen. Das könne zu Problemen führen, wie beispielsweise zu erheblichen Schwierigkeiten beim Zugang zu wichtigen Daten, beim Löschen oder bei der Kündigung von Angeboten.
Tipp: eine Liste anlegen
Die Informationen über diesen eigenen „digitalen Fußabdruck“ können in einem digitalen Nachlass weitergegeben werden, so Garms. Darüber hinaus könne man in diesem aber auch festlegen, was genau mit den einzelnen Konten und Daten nach dem Tod passieren soll. Garms riet in ihrem Vortrag dazu, im Zuge der Erstellung dieses Nachlasses eine schriftliche Liste anzulegen und zu pflegen, auf der die einzelnen Dienste, die jeweiligen Nutzernamen und auch die Passwörter verzeichnet sind. Diese Liste sollte sicher verwahrt werden, beispielsweise in einem Safe oder einem Bankschließfach, um unbefugte Einsicht auszuschließen.
Ebenfalls von Bedeutung sei das Finden einer Vertrauensperson, die ausreichend digital bewandert sein sollte. Mit einer schriftlichen Vollmacht sollte die Vertrauensperson zur Sorge für den digitalen Nachlass befugt werden. Die Vollmacht muss mit einem Datum versehen und unterschrieben sein und „über den Tod hinaus“ gültig sein. Die Vertrauensperson sollte den Ort, an dem diese Liste verwahrt wird, kennen, um im Fall der Fälle handlungsfähig zu sein. Garms erinnerte daran, dass diese Liste stets auf dem aktuellen Stand sein sollte: neue Accounts hinzugefügt, abgemeldete Accounts gestrichen.
Garms fügte an, dass einige der großen Suchmaschinen- und Social-Network-Anbieter auf ihren Websiten heute schon die Möglichkeit bieten, zu bestimmen, was mit dem Account nach dem Tod des Nutzers passieren soll.
Im Anschluss an die Präsentation beantwortete Garms die Fragen des zahlreich erschienenen Publikums, das der Stiftungsratsvorsitzende der Bürgerstiftung Birkenau, Dr. Bernhard Föllmer, begrüßt hatte. Der Vortrag über das „Digitale Erbe“ sei der erste von insgesamt drei Vorträgen, zu denen im Rahmen der Ratgeber-Vortragsreihe in diesem Jahr eingeladen wird. Das Leben mit einer Demenzerkrankung und Informationen zum Erstellen einer Patientenvollmacht werden Themen weiterer Vorträge in diesem Jahr sein.
Im Anschluss an den Vortrag und die Gesprächsrunde boten Snacks und Getränke einen guten Anlass zum geselligen Ausklang eines informativen Abends.