Fürther Ausschuss berät Waldwirtschaftsplan
Die Mandatsträger beschäftigen sich unter anderem mit Flurbereinigung und Baulandumlegung. Sie sprachen einmütige Empfehlungen aus.
Getrennte Wege gingen jetzt in der aktuellen Fürther Sitzungsrunde die ansonsten gemeinsam tagenden Ausschüsse Bauen und Planen und Umwelt und Landwirtschaft. Nach dem gemeinsam bearbeiteten Tagesordnungspunkt „Flurbereinigungsverfahren im Bereich der Weschnitz zwischen Fürth und Rimbach“ beschäftigte sich der Umweltausschuss unter der Leitung von Karl Bauer mit dem aktuellen Waldwirtschaftsplan und der Bauausschuss unter Vorsitz von Heinz Jäger mit der „Anordnung der Baulandumlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Betriebsgelände HEAG an der Heppenheimer Straße“.
Alle Punkte wurden für die Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, 7. November, im Rathaus (Beginn 19.30 Uhr) einmütig oder mit Enthaltungen (weil noch Rücksprachebedarf mit der Fraktion gestand) zur Annahme empfohlen. Der von dem neuen Forstamtsleiter Steffen Hering und der neuen Revierförsterin Anabel Heß präsentierte Waldwirtschaftsplan sieht eigentlich nur gute Nachrichten für die Gemeinde vor.
Überschuss im kommenden Jahr
Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird ein Überschuss von 154 405 Euro prognostiziert. Der Überschuss trägt zur Finanzierung des Jahresergebnisses im Haushaltsplan der Gemeinde Fürth bei. Gegenüber früheren Jahren, in denen der rund 900 Hektar große Fürther Gemeindewald „nur mit einer schwarzen“ oder gar „roten Null“ kalkuliert worden war, ist dies schon eine enorme Entwicklung. In den vergangenen Jahren beschränkte sich die Beförsterung auch weitgehend auf die Entfernung des Schadholzes nach Wetterkapriolen (Sturm- und Trockenperioden) sowie der damit einhergehenden Borkenkäfer-Kalamitäten.
Bereits für das aktuelle Jahr wurde ein Überschuss von 66 691 Euro kalkuliert. Das enorme Plus kommt durch die Auszahlung von Fördergeldern in Höhe von rund 90 000 Euro zustande, wie die Ausschussmitglieder erfuhren. Fürth wird damit für seine bereits vom früheren Revierförster Jens-Uwe Eder (gemeinsam mit dem damaligen Forstdirektor Ralf Schepp) eingeleitete naturnahe Bewirtschaftung belohnt. Nach strengen Kriterien, einem 12-Punkte-Plan, geht es unter vielem anderen darum, sogenannte Habitatsbäume stehen zu lassen, Gebiete mit Totholz einzurichten, wo neues Leben entstehen kann, die Naturverjüngung zu fördern oder Wasserrückhaltemöglichkeiten im Boden zu schaffen.
Für eine große Diversität, mit bis zu acht Baumarten auf einem bestimmten, begrenzten Gebiet, war der Gemeindewald Fürth ohnehin bekannt. Monokulturen wurden nach und nach durch vielfältigen Mischwald mit resistenteren Baumarten ersetzt.
Flurbereinigung an der Weschnitz
Beantragt hat das Flurbereinigungsverfahren entlang der Weschnitz innerhalb eines Grünstreifens der Gewässerverband Bergstraße bereits im Jahr 2017 (die OZ berichtete). Damit soll für die Gemarkungen Fürth, Lörzenbach, Fahrenbach und Rimbach der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie nachgekommen werden. Mit baulichen Maßnahmen und der Zulassung eigendynamischer Entwicklungsvorgänge „soll die Weschnitz durch eine Renaturierungsmaßnahme ökologisch aufgewertet werden“, wie es in der Sitzungsvorlage heißt.
Von der Flurbereinigung auf einer Gesamtgröße von 49,72 Hektar sind insgesamt 142 Teilnehmer betroffen. Die Verfahrenskosten trägt das Land Hessen. Die Gemeinde stimmt zu, dass „sie die später im Flurbereinigungsverfahren ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung übernimmt“. Das Gesamtverfahren (angefangen mit dem Anschreiben der Eigentümer), so hieß es seitens der Behördenvertreter, könne bis zu zehn Jahre in Anspruch nehmen.
Eine Baulandumlegung im Bereich des ehemaligen HEAG-Geländes (an der Heppenheimer Straße im Ortseingang, von Lörzenbach kommend) ist nach Meinung der Verwaltung dringend erforderlich: „Die vorzufindenden Grundstücksparzellierungen weichen von dem heute rechtsgültigen Bebauungsplan ab.“
Baugebiet neu ordnen
Damit verbunden sind tatsächliche oder potenzielle Probleme bei der Zuwegung der einzelnen Grundstücke. Ein Grundstück ist in Eigentum der Gemeinde, worauf bereits Wohncontainer für Flüchtlinge aufgestellt sind. Um für die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke klare Eigentums- und Nutzungsverhältnisse zu schaffen, um für alle Grundstücke eine ordentliche Erschließung zu gewährleisten sowie für die Anlieger eine Klärung herbeizuführen, so heißt es in der Sitzungsvorlage, „ist es zwingend notwendig, das Baugebiet gemäß dem zugrunde liegenden Bebauungsplan neu zu ordnen“. Diese Befugnis wird auf das Amt für Bodenmanagement (früher: Katasteramt) in Heppenheim übertragen. Zur Einleitung des Umlegungsverfahrens muss jedoch die förmliche Anordnung der Gemeinde erfolgen. Hierzu sind die Mandatsträger in der aktuellen Sitzungsrunde gefragt.