Laut Zensus

Hat Grasellenbach wirklich weniger Einwohner?

Die Gemeinde Grasellenbach legt Widerspruch gegen das Zensus-Ergebnis ein, hat aber wenig Aussicht auf Erfolg. Röth informiert außerdem über laufende Bauprojekte.

Laut jüngstem Zensus hat Grasellenbach einige Einwohner verloren, denn die ermittelte Zahl liegt deutlich unter dem Niveau, das das gemeindliche Einwohnermeldeamt verzeichnet. Foto: Fritz Kopetzky (Archivbild)
Laut jüngstem Zensus hat Grasellenbach einige Einwohner verloren, denn die ermittelte Zahl liegt deutlich unter dem Niveau, das das gemeindliche Einwohnermeldeamt verzeichnet.

Grasellenbach. Die Ergebnisse des Zensus haben in vielen deutschen Kommunen für Irritationen gesorgt. Alleine in Hessen haben 38 Städte und Gemeinden dagegen Widerspruch erhoben, weil die ermittelten Zahlen deutlich von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Auch die Gemeinde Grasellenbach ist davon betroffen, wie Bürgermeister Markus Röth in den Ausschusssitzungen zu Beginn dieser Woche berichten musste.

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Nach den Angaben des Statistischen Landesamtes ist die Einwohnerzahl deutlich geschrumpft, auch für Grasellenbach liegt die ermittelte Zahl deutlich unter dem Niveau, das das gemeindliche Einwohnermeldeamt verzeichnet. Obwohl die Ergebnisse des Zensus nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen würden, habe das Bundesverfassungsgericht sie abgesegnet.

Somit sei dem Widerspruch gegen die Mitteilung des Statistischen Landesamtes, den die Gemeinde erhoben hat, bedauerlicherweise kein Erfolg vergönnt, wie Röth feststellte. Da die Daten des Zensus als Grundlage für den Kommunalen Finanzausgleich dienen, habe dies negative Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen für die betroffenen Kommunen, was ebenso für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gelte. „Je mehr Einwohner, desto besser“, brachte er es auf den Punkt und bezeichnete die für Grasellenbach ermittelte Einwohnerzahl als „völlig daneben“.

Für Dorfentwicklung beworben

Fristgerecht ist laut Röth der Antrag für die Aufnahme der Ortsteile Wahlen, Scharbach, Litzelbach und Tromm in das Hessische Dorfentwicklungsprogramm eingereicht worden. „Es gilt jetzt abzuwarten, was aus der Bewerbung wird“, merkte er. Er kritisierte, dass das Programm mittlerweile zu einem Gießkannenverteilsystem geworden sei, wobei die Konditionen für den ländlichen Raum im Vergleich zur bundesweiten Stadterneuerung wesentlich schlechter seien. Dagegen sei die „alte Dorferneuerung“ aus den 1970er-Jahren ein wirksames Instrument der ländlichen Entwicklung gewesen. „Wir müssen das Beste draus machen“, sagte er und hoffte auf eine Verbesserung des Programms.

Gleich dreimal Prüfung

Einmal geprüft zu werden, reicht nicht mehr aus“, stellte der Rathauschef kopfschüttelnd beim nächsten Thema fest. Denn am 25. Februar haben sich Mitarbeiter des Competence-Centers des Landes Hessen angekündigt, die eine Vor-Ort-Prüfung der Vorhaben vornehmen wollen, die die Gemeinden Grasellenbach, Wald-Michelbach und Rimbach im Rahmen der „Nationalen Projekte des Städtebaus“ realisiert haben, wie die Litzelbacher Steinbrüche oder den neuen Trommturm. Zwei Tage später findet eine Begleitprüfung statt – und darauf folgend ist eine Prüfung des Landesrechnungshofs vorgesehen.

Vor 20 Jahren hat die Gemeinde Photovoltaikanlagen auf den Dächern des Feuerwehrhauses und des Kindergartens in Hammelbach sowie auf dem Bauhof angebracht. Das bedeutet laut Röth, dass die Einspeisevergütungen abgelaufen sind. Die Gemeindeverwaltung berechnet deshalb die Wirtschaftlichkeit eines sogenannten „Zwei-Richtungs-Zählers“ in Kombination mit einer Batterie.

Weitere Bauvorhaben

Kurz informierte er abschließend noch über verschiedene Vorhaben. So sei der Bauantrag für das neue Feuerwehrgerätehaus in Gras-Ellenbach in Vorbereitung. In dem Ortsteil habe die Straßenbaubehörde Hessen Mobil mit der Sanierung der Brücke über den Ulfenbach begonnen. Röth hofft, dass die Arbeiten in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Im Verfahren sind demnach die Bauleitplanungen für die Gebiete „Auf der Tromm“, „Krummwies“, „Herner Allee“ und „Am Sägewerk III“. Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben fehlte es hier noch an entsprechenden Ausgleichsflächen.