Abtsteinach

Warum es in Abtsteinach Streit um einen Kindergarten gibt

Neubau oder Sanierung? Über diese Frage hat sich in Abtsteinach ein Streit entzündet.

Nach dem Widerspruch des Abtsteinacher Gemeindevorstands wird jetzt der Kauf und die Sanierung des alten Gebäudes des Kindergartens St. Josef für eine weitere Nutzung als Alternative zu einem Neubau geprüft. Foto: Fritz Kopetzky
Nach dem Widerspruch des Abtsteinacher Gemeindevorstands wird jetzt der Kauf und die Sanierung des alten Gebäudes des Kindergartens St. Josef für eine weitere Nutzung als Alternative zu einem Neubau geprüft.

Es kommt eigentlich eher selten vor, dass ein Bürgermeister oder ein Gemeindevorstand einem Beschluss der Gemeindevertretung widerspricht. Dazu sind sie nach der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet, wenn sie zu der Auffassung kommen, dass eine Entscheidung des kommunalen Parlamentes gegen das Recht beziehungsweise gegen das – finanzielle – Wohl der Gemeinde verstößt. In Abtsteinach war das jetzt der Fall, und in ihrer Sitzung am Donnerstagabend entsprachen die Mandatsträger mit großer Mehrheit dann auch dem Anliegen des Gemeindevorstands.

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Dieser hatte sich gegen den von der CDU-Fraktion in der vergangenen Sitzung durchgesetzten knappen Mehrheitsbeschluss zur weiteren Vorgehensweise beim Thema „Neukonzeption Kindergarten“ gewandt. Die Christdemokraten hatten es hier abgelehnt, dem im Haushalt schon eingeplanten Neubau eines Kindergartens den Kauf und die Sanierung des Gebäudes des Kindergartens St. Josef von der katholischen Kirchengemeinde als Vergleich gegenüberzustellen.

Wohl der Gemeinde gefährdet

Der Gemeindevorstand befürchtete deshalb aber, dass durch diese Entscheidung aufgrund der angespannten Finanzsituation und der weiter anstehenden Erfüllung von Pflichtaufgaben das Wohl der Hardberggemeinde gefährdet wird, wie der Begründung des Widerspruchs zu entnehmen ist. Als Gründe hatte die CDU-Fraktion angegeben, dass der Altbau aufgrund seines Alters und des Umfangs der notwendigen Sanierung enorme Kosten mit sich bringe und auch fortlaufend hohe Kosten für die energetische Sanierung nach sich ziehe. Zudem seien weitere Personalkosten zu erwarten, wenn die Aufnahmekapazität irgendwann nicht mehr ausreiche und dann wieder eine weitere Entwicklung benötigt werde.

„Diese Gründe sind jedoch nicht belegte Annahmen und sollten durch die Beauftragung eines Planungsbüros mit Fakten unterlegt werden“, fordert der Gemeindevorstand. Demnach liege es zum einen durchaus im Bereich des Möglichen, dass durch das zu erstellende Planungs- und Sanierungskonzept für das alte Betriebsgebäude eine dauerhafte Betriebserlaubnis erlangt werden könne, zum anderen sich auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte durchaus besser darstellen könnten als bei einem Neubau, dessen Kosten auf rund sieben Millionen Euro geschätzt werden, wodurch sich ein wirtschaftlicher Schaden für die Gemeinde ergeben könnte.

Mögliche Varianten prüfen

So gelangte der Gemeindevorstand zu der Überzeugung, dass es geboten sei, eine investive Maßnahme mit diesem Volumen einschließlich der Folgekosten konkreter zu untersuchen sowie die möglichen Varianten zu prüfen und faktenbasiert gegenüberzustellen. „Dies dient dem Wohl der Gemeinde“, unterstreicht das Gremium.

Zudem wird in der Begründung des Widerspruchs darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung vor zwei Jahren beschlossen habe, die sogenannte Erheblichkeitsgrenze zur Vorlage eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs für Investitionen auf 500 000 Euro festzulegen. Da für den Neubau eines Kindergartens sieben Millionen Euro veranschlagt seien, ergebe sich die Selbstverpflichtung, für die Alternative der Weiternutzung des alten Gebäudes einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erstellen.

Kosten stehen im Haushalt

Brigitte Wetzel und Peter Jöst zeigten sich damit aber nicht einverstanden. Die CDU-Fraktionsvorsitzende erinnerte erneut daran, dass die Gemeindevertretung 2018 auf Basis des Vorschlags der Kindergartenkommission einstimmig beschlossen habe, den Altbau nicht zu kaufen. Was würden Beschlüsse künftig noch gelten, wenn sie ein Jahr später schon wieder verworfen würden? Ihr Fraktionskollege verwies auf die im Haushalt eingestellten Kosten für den Neubau und fragte sich, ob die anderen Mandatsträger nicht wüssten, was im Etat stehe. 

Die Aussage sei bekannt und werde nicht richtiger, wenn sie ständig wiederholt werde, hielt Frank Wetzel (FWV) der CDU-Fraktionsvorsitzenden entgegen. Er war dankbar für den Widerspruch des Gemeindevorstands, denn beim Neubau handele es sich um eine Rieseninvestition, und „wenn wir die Möglichkeit haben, Kosten zu sparen, sollten wir das versuchen“, unterstrich er: „Die Situation hat sich geändert, darauf sollten wir Rücksicht nehmen.“

Über der Erheblichkeitsgrenze

„Wir wissen nicht, was die Sanierung des Altbaus kostet“, merkte Bürgermeisterin Angelika Beckenbach an. Aufgrund der Summe von sieben Millionen Euro für den Neubau sei es richtig, einen Kostenvergleich einzuholen, zumal der Betrag weit über der Erheblichkeitsgrenze liege. Die im Haushalt eingestellten Positionen seien Willenserklärungen, die keine Umsetzungspflicht begründeten, gerade wenn es neue Erkenntnisse gebe, sagte sie in Richtung Peter Jöst. Zudem heiße der Haushaltsansatz „Neukonzeption Kindergarten“ und nicht Neubau.

Sven Bassauer (CDU) erläuterte indes, warum er entgegen seiner vorherigen Entscheidung nun für den Kostenvergleich stimmen werde. So seien damals einige Fragen nicht beantwortet gewesen, zudem verwies er auf den unterschiedlichen Wortlaut der Beschlussvorlage der Sitzung am 3. April. Er stellte aber den Ergänzungsantrag, dass bei der Erstellung eines Sanierungs- und Nutzungskonzepts für das alte Gebäude auch die zu erwartenden Personal- und Betriebskosten aufgenommen werden sollten.

Dem entsprach die Gemeindevertretung mit zehn Ja- und zwei Neinstimmen bei zwei Enthaltungen. Anschließend wurde ebenfalls mit zehn Ja-, aber mit drei Neinstimmen und einer Enthaltung seitens der CDU-Fraktion dem Widerspruch des Gemeindevorstands stattgegeben.