Thema HELP: Schimpf widerspricht den Personalräten
Kreisdezernent weist mit Vehemenz die Darstellung zum Ende des HELP-Projektes der Purzel GmbH aus Fürth zurück.
Deutlichen Widerspruch durch den zuständigen Dezernenten der Kreises Bergstraße, Matthias Schimpf, ernten die Personalräte einiger betroffener Schulen für ihre Darstellung über das Ende des Projektes HELP. Das vom Fürther Verbundsystem Purzel getragene, pädagogische Angebot muss laut den Lehrervertretern eingestellt werden, weil die Finanzierung durch den Kreis nicht mehr gewährleistet ist.
„Die Darstellung, dass die Schulsozialarbeit eine eigenständige Leistung sei, ist falsch“, schreibt Schimpf dazu. Purzel und andere Leistungserbringer, die in diesem Bereich tätig sind, würden vom Kreis Bergstraße beauftragt und dafür bezahlt, diese Leistung zu erbringen. HELP existiere zudem nicht, wie von den Personalräten dargestellt, seit 2004, sondern seit 2018. Zuvor habe es unterschiedliche Angebote im gesamten Kreisgebiet gegeben. Dieser „Flickenteppich“ sei auf Initiative des Jugendamtes zu einem einheitlichen und verbindlichen Angebot umgewandelt worden, so Schimpf.
Die Schulsozialarbeit sei eine sogenannte „freiwillige Leistung“ gemäß dem Sozialgesetzbuch, mit der der Kreis Bergstraße die Schulen, die originär für den reibungslosen Ablauf der Beschulung (auch der inklusiven Beschulung) verantwortlich sind, unterstütze. „Kreise oder Kommunen in Hessen stellen Mittel in sehr unterschiedlicher Höhe für diesen Bereich zur Verfügung. Der Kreis Bergstraße liegt hier im hessischen Vergleich mit im oberen Bereich“, so Schimpf.
Über die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheide bei „freiwilligen Leistungen“ der Kreistag und nicht Dienstleister, Leistungserbringer, Schulen oder Eltern. „Die Finanzierung des Angebotes erfolgte und erfolgt nicht über ein Budget oder über Entgelte im Rahmen einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung, sondern im Rahmen eines Vergabeverfahrens“, erklärt der Grünen-Politiker. Dies bedeute, dass eine wesentliche Veränderung der Leistung (wie aktuell) die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens gemäß Vergaberecht erfordere.
Schimpf: „Der Vertrag, auf den hier Bezug genommen wird, und der den HELP-Maßnahmen zugrunde liegt, bietet keine Möglichkeit zur Vertragsanpassung.“ Deshalb sei der Kreis Bergstraße vergaberechtlich dazu verpflichtet, neu auszuschreiben, sobald es wesentliche Änderungen geben soll. „Das ist auch richtig und gut so, denn das Vergaberecht muss ja letztlich dazu beitragen, dass eine Verwaltung nach formalen Kriterien und nicht nach Gutsherrenart über Verträge entscheidet“, so der Dezernent. Die involvierten Träger seien bereits vor Monaten über die Änderungen informiert und angehalten worden, an der Ausschreibung teilzunehmen. „Mithin ist die Darstellung, dass hier vonseiten des Kreises gespart werden soll, falsch.“
Bezüglich der hier diskutierten Leistungen beziehungsweise des Vergabeverfahrens und des rechtlich möglichen Rahmens habe es seitens des Kreises ein Angebot an die drei aktuell in diesem Bereich tätigen Träger gegeben, „wobei ein Träger das rechtlich mögliche Angebot des Kreises akzeptiert hat“. Die zwei weiteren Träger haben nach Darstellung von Matthias Schimpf das Angebot nicht akzeptiert und ihre jeweiligen Verträge gekündigt.
„Ergänzend möchte ich klarstellen, dass das Jugendamt bei allen Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tarifrechtlich entlohnt, sogar teilweise darüber, zum Beispiel bei der Anerkennung von Tarifwerken der Kirchen“, so Schimpf weiter. Interne Berechnungsmodelle, insbesondere beim Träger Purzel, hätten zudem gezeigt, „dass der Träger mit Blick auf die Erbringung der HELP-Leistungen keineswegs unterfinanziert gewesen ist, sondern sogar mit dem derzeitigen Finanzierungsmodell auskömmlich seine Aufgaben erfüllen kann“.
„Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass im Kontext professioneller Hilfen die Fragen nach Beziehungsebenen, Tradition und Vertrauen eine Rolle spielen, aber eben kein unerlässliches Hauptkriterium darstellen, sondern vielmehr professionelle Distanz und Objektivität bei dieser Arbeit erforderlich sind“, wird Matthias Schimpf in der Pressemitteilung aus dem Landratsamt abschließend zitiert.