Schulbezirk Bergstraße/Odenwald

Unterricht bei über 35 Grad? Personalrat ist alarmiert

Der Gesamtpersonalrat des Bezirkes weist auf mögliche Kindeswohlgefährdung hin und bemängelt Versäumnisse.

Unterricht bei über 30 Grad Celcius ist eine schwierige Angelegenheit. Der Personalrat fordert Konsequenzen. Foto: Simon Hofmann
Unterricht bei über 30 Grad Celcius ist eine schwierige Angelegenheit. Der Personalrat fordert Konsequenzen.

Kreis Bergstraße-Odenwald. „Es ist erschreckend: Uns erreichen derzeit viele Notrufe aus Schulen, die von teils unsäglichen Bedingungen berichten“. Tony C. Schwarz, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats im Schulamtsbezirk Bergstraße und Odenwald, ist alarmiert: Unterricht bei mehr als 30 Grad Celcius in den Klassenräumen sei da eher schon Normalität statt Ausnahme. In einer Odenwälder Grundschule mit nicht verschattbarem Glasdach wurden morgens um 10 Uhr schon 35 Grad im Gebäude gemessen, aber auch eine große Schule an der Bergstraße berichtet von 31 Grad bereits um 9.30 Uhr.

Schülerinnen und Schüler klagen über Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlappheit und Schwindel. Hinzu kommt, dass die Pausenhöfe oft versiegelt sind und wenige bis keine Schattenflächen bieten. Der Hinweis von offizieller Seite, man könne doch gerade in der letzten Schulwoche den Unterricht „auch mal nach draußen“ verlagern „klingt da wie Hohn, vor allem für die Schulen im Innenstadtbereich“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gesamtpersonalrat Schule für den staatlichen Schulamtsbezirk BOW (Bergstraße und Odenwaldkreis).

Selbst Brandschutzexperten, die in den letzten Tagen bei Schulbesuchen mit der Realität konfrontiert wurden, seien alarmiert und weisen auf die Überhitzungsgefahr elektronischer Geräte hin, die zu Bränden führen können. Volker Weigand und Julia Manlik, Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss, merken an, dass laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 „Raumtemperatur“) Arbeitgeber an sich dazu verpflichtet sind, bei Temperaturen über 30 Grad in Innenräumen wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Belastung zu reduzieren, und dass bei Temperaturen über 35 Grad der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als geeigneter Arbeitsbereich gilt.

Immer top informiert mit dem WNOZ-WhatsApp-Kanal!

Breaking News, spannende Hintergründe und Newsletter: Mit unserem WhatsApp-Kanal bleiben Sie stets über Weinheim, den Odenwald und die Metropolregion informiert.

Impressum

Schnell umsetzbare Schutzmaßnahmen könnten beispielsweise Klimageräte sein – diese gäbe es auch vereinzelt an Schulen, sie dürften aber laut Aussagen des Schulträgers nicht betrieben werden. Und selbst Trinkwasserspender gebe es so gut wie nirgendwo, „von Bäumen, Sonnensegeln oder Unterständen auf den Schulhöfen ganz zu schweigen“.

„Wenn man dann noch bedenkt, dass gerade die Förderschulen aus Betreuungsgründen von der Hitzefreiregelung ganz ausgenommen sind und nicht einmal den Unterricht früher beenden können, steht für den GPRS die Frage im Raum, ob hier nicht auch schon das Kindeswohl als gefährdet angesehen werden muss“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

„Es rächt sich, dass die Schulträger die Sanierung von Schulen haben schleifen lassen und der Hitzeschutz offenbar nach wie vor in den Konzepten kaum oder gar keine Rolle spielt“, so Schwarz. Zwar verfügen die Schulträger (Bergstraße und Odenwald) bereits jeweils über einen Hitzeaktionsplan, beide Pläne wiesen allerdings gerade die Schulen betreffend Schwächen hinsichtlich der aufgeführten Belastungssituationen und deren Beseitigung auf und würden an den entscheidenden Stellen nicht konkret genug.

Der Gesamtpersonalrat regt daher an, Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur unverzüglich in die energetische Modernisierung von Alt-Schulgebäuden zu investieren und bei Schul-Neubauten schon in der Planung Maßnahmen zum Hitzeschutz zu ergreifen. Denn: „Die Belastung durch Hitze in den schlecht ausgestatteten Schulgebäuden des Kreises ist gleichermaßen für die Schulkinder wie auch die dort tätigen Erwachsenen eine Zumutung und gesundheitliche Gefährdung“.