Birkenau

Warum junge Familien in Birkenau bei Grundstückskäufen künftig das Nachsehen haben könnten

Die Lokalpolitiker in Birkenau haben eine Entscheidung getroffen, die vor allem für junge Birkenauer Familien richtig bitter ist. Bei der Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken gilt: Wer mehr bietet, erhält den Zuschlag.

Der Traum vom eigenen Haus: Dafür muss man allerdings auch über die nötigen Finanzen verfügen. Foto: Pixabay
Der Traum vom eigenen Haus: Dafür muss man allerdings auch über die nötigen Finanzen verfügen.

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Birkenau bietet ein gemeindeeigenes Grundstück zum Verkauf an: Preis: 500 000 Euro. Tatsächlich signalisiert ein junger Familienvater Interesse an dem Grundstück, auf dem er einmal den Traum vom eigenen Heim für die kleine Familie verwirklichen will. Mit großer Mühe gelingt es ihm, die halbe Million zusammenzukratzen. Die Kredite sind ausgereizt, Eltern und Großeltern haben ihr Scherflein zur Finanzierung beigetragen, auch Onkel und Tanten gaben was dazu. Kurze Zeit später meldet sich ein weiterer Interessent. Es ist ein wohlhabender Geschäftsmann aus Mannheim, der Birkenau bisher kaum dem Namen nach kennt. Er bietet für das Grundstück 700 000 Euro. Damit ist der junge Birkenauer aus dem Rennen. Weitere 200 000 Euro kann er sich schlicht nicht leisten. Der Mannheimer erhält den Zuschlag. Oder doch nicht?

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Gemeinde Birkenau im Dilemma

Es war der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Prof. Dieter Kies (Bündnis 90/Die Grünen), der das eingangs geschilderte Szenario entwarf und damit verdeutlichte, vor welchem Dilemma die Gemeinde steht. „Vom Herz her würden wir natürlich lieber dem jungen Birkenauer den Zuschlag geben.“ Aber nach dem Höchstgebotsverfahren, für das sich der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss einstimmig ausgesprochen hatten, müsse das Grundstück an den reichen Mann aus Mannheim verkauft werden. Grund: Wegen der angespannten Haushaltslage müsse Birkenau bestrebt sein, in allen Bereichen möglichst hohe Einnahmen zu erzielen. Bauausschussvorsitzender Marc Steinmann wies zudem darauf hin, dass die Anwendung des Höchstgebotsverfahrens eine andere Entscheidung nicht zulasse. Genau für dieses Verfahren hat sich die Mehrheit der Gemeindevertretung aber nach längerer Aussprache mit großer Mehrheit entschieden. Lediglich Uwe Zeffner (FDP) und drei Mandatsträger aus der Fraktion der Grünen stimmten gegen einen entsprechenden Antrag der Verwaltung.

Kritik von Bündnis 90/Die Grünen an der Vergabe von Grundstücken in Birkenau

Dr. Melanie Rohn (Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlichte ihre ablehnende Haltung gegen das Höchstgebotsverfahren gleich mit mehreren Argumenten. „Mir fällt auf, dass wir als Gemeinde nur ein einziges Ziel vor Augen haben: Möglichst viel Geld für die gemeindeeigenen Grundstücke zu erhalten.“ Sie stelle sich die Frage, ob durch dieses Vorgehen andere wichtige Ziele nicht aus dem Blick verloren würden. Durch den Hebel, der jetzt betätigt werde, bestehe die Gefahr, Menschen nach einem einzigen Kriterium nach Birkenau einzuladen: viel Geld zu haben. Dies könne bedeuten, die Preise der privaten Grundstücke und die Mieten nach oben zu treiben.

Option Losverfahren in Birkenau?

Uwe Zeffner, der sich seiner Vorrednerin anschloss, kritisierte, dass sich die Beschlüsse nur an Privatpersonen richteten, und Bauträger, die das Baugelände möglichst intensiv nutzen wollten, außer acht lasse. Trotzdem solle die Gewinnmaximierung nicht das einzige Kriterium sein. Zeffner brachte auch die Möglichkeit, Grundstücke im Losverfahren zu vergeben, ins Spiel. FDP-Fraktionsvorsitzender Seàn O’Donovan entkräftete die Befürchtung, dass gemeindeeigene Grundstücke Beute vom Spekulanten werden könnten. In den Richtlinien seien Spekalutionsklauseln enthalten, die dies verhinderten. Als Beispiel nannte er die Auflage, dass der Erwerber das Grundstück mindestens zehn Jahre für sich selbst nutzen müsse. Prof. Kies betonte, dass es um Grundstücke für Einfamilienhäuser gehe. Für Bieter aus Birkenau auf viel Geld zu verzichten, sei leider nicht möglich. „Das Vergabeverfahren lässt keine sozialen Aspekte zu.“