Hessen Mobil

Rimbach: Warum an der „Rennstrecke“ in Zotzenbach abgeholzt wird

Pflegearbeiten an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen enden in dieser Woche. Aus Zotzenbach gab es nun eine Beschwerde von Bürgern über deren Umfang.

Nur noch bis Samstag kann die Straßenbaubehörde Hessen Mobil Gehölzpflegearbeiten an den Straßen in der Region durchführen. Aus Zotzenbach gab es nun eine Beschwerde von Bürgern über deren Umfang. Foto: Fritz Kopetzky
Nur noch bis Samstag kann die Straßenbaubehörde Hessen Mobil Gehölzpflegearbeiten an den Straßen in der Region durchführen. Aus Zotzenbach gab es nun eine Beschwerde von Bürgern über deren Umfang.

Rimbach. Die Straßenbaubehörde Hessen Mobil hat in den vergangenen Wochen umfangreiche Gehölzpflegearbeiten an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im ganzen südhessischen Raum durchgeführt. Diese dienen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Alle Pflegemaßnahmen waren im Vorfeld mit den Naturschutzbehörden der Landkreise abgestimmt, wie Jochen Vogel, Sachgebietsleiter von Hessen Mobil in Heppenheim, noch einmal gegenüber unserer Redaktion unterstreicht.

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Anlass für die Nachfrage war eine Beschwerde von Zotzenbacher Bürgern, die sich am Umfang des Gehölzschnitts an der „Rennstrecke“ (L 3466) störten und auch negative Auswirkung hinsichtlich der Brutstätten für Vögel befürchteten. Der Pressesprecher weist zudem darauf hin, dass der Schnitt auch der Erhaltung eines gesunden Gehölzbestandes diene. „Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die Gehölze regelmäßig so weit zurückgeschnitten werden, dass das Lichtraumprofil der Straße sowie die Sicht auf Verkehrszeichen und andere Verkehrsteilnehmer frei bleiben. Im Straßenrandbereich erfolgt der Rückschnitt in der Regel alle ein bis zwei Jahre“, führt er weiter aus.

Auf den Stock gesetzt

Zur Verjüngung, um die Gehölze vital und standfest zu erhalten und zu verhindern, dass sie immer kahler werden, sowie dem Entstehen von Gefahren am Fahrbahnrand vorzubeugen, werden die Gehölze demnach in Abständen von (mindestens) zehn bis 15 Jahren auf den Stock gesetzt, also zehn bis 20 Zentimeter über dem Boden abgeschnitten, damit sich der Bestand gesund entwickeln kann. In den meisten Fällen erfolge der Rückschnitt – den internen Vorgaben im Sinne des Artenschutzes entsprechend – abschnittweise versetzt.

„Beim Auf-den-Stock-Setzen verbleiben die Wurzeln im Boden und treiben bereits in der folgenden Vegetationsperiode wieder aus, sodass sie nach zwei Jahren wieder zwei bis drei Meter Höhe erreichen“, macht Vogel deutlich. Geeignete Bäume würden bei diesen Arbeiten freigestellt, die den Gehölzrändern Struktur und einen gestuften Aufbau verleihen. Unerwünschte Pioniergehölze und Neophyten, die heimische Arten bedrohen können, würden in diesem Zuge entfernt. Weitere Fällungen könnten sich aus der jährlichen Baumbeobachtung aller Gehölze entlang der Straßen des Basisnetzes, also der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, in der Zuständigkeit von Hessen Mobil ergeben. Ferner müssten Gehölze, die Schäden an Bauwerken oder der Straßenentwässerung verursachen, entfernt werden. Auch aus dem Nachbarschaftsrecht könnten sich Verpflichtungen zum Rückschnitt ergeben.

Aus Gründen des Artenschutzes werden die Gehölzarbeiten nur von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt. „Umgesetzt wird jeweils maximal der abgestimmte Umfang. Optisch wirken diese Rückschnitte durch die winterlich fehlende Belaubung umfassender, als sie tatsächlich sind“, erklärt er hinsichtlich der Beschwerden von Bürgern.

Sind Bruthöhlen vorhanden?

Außerdem macht er deutlich, dass vor Beginn der Arbeiten die Flächen (einzelne Bäume) nochmals auf Bruthöhlen untersucht werden: „Auch diese Bäume werden von der Fällung ausgenommen. Durch die Bildung der vorgenannten versetzten Abschnitte haben die Brutvögel immer die Möglichkeit auf angrenzende Flächen auszuweichen.“

Angesichts des umfangreichen Gehölzschnitts stellt sich zudem die Frage, was mit dem gefällten Material passiert. „Bei unseren eigenen Gehölzpflegearbeiten wird ein Teil abtransportiert und über einen Auftragnehmer verwertet. Ein weiterer Teil wird vor Ort gehäckselt und bleibt auf den bearbeiteten Flächen – als Rückführung in den natürlichen Kreislauf“, erklärt Hessen Mobil dazu.

Die Behörde vergibt Arbeiten aber auch an Fremdunternehmer. Diese können das anfallende Holz zum Teil direkt selbst verwerten. In diesen Fällen berücksichtigt der Unternehmer den vermutlich zu erzielenden Erlös vorab in seinem Angebot. Die Praxis zeige jedoch, dass es sich bei dem anfallenden Material – überwiegend Häckselgut aus Heckenschnitt – um ein eher minderwertiges Produkt handelt, für das es keinen Bedarf am Markt gibt. Somit müsse das Häckselgut regelmäßig durch den Auftragnehmer kostenpflichtig entsorgt werden.

Hinweise zur Gehölzpflege gibt es auf der Webseite von Hessen Mobil: mobil.hessen.de.