Gehölzpflege oder Kahlschlag? Hessen Mobil sorgt in Grasellenbach für Irritation
Warum Hessen Mobil an der L3346 zwischen Scharbach und Wahlen „ausputzt“: „Der Baumrückschnitt erhöht die Verkehrssicherheit“.
Grasellenbach. Die Straßenbaubehörde Hessen Mobil führt derzeit auch im Odenwald Gehölzpflegearbeiten an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch. Das Ausmaß dieser Maßnahme an der L3346 zwischen den Grasellenbacher Ortsteilen Scharbach und Wahlen hat jetzt jedoch für Unmut bei Bürgern gesorgt. So hat sich OZ-Leser Hans Helfrich in unserer Redaktion gemeldet und den regelrechten Kahlschlag dort kritisiert. „Da wurden auch Bäume gefällt, die ein ganzes Stück weit weg von der Straße sind. Und dort hatten viele Vögel ihre Nistplätze“, erklärte er.
„Der Baumrückschnitt erhöht die Verkehrssicherheit“, antwortet Jochen Vogel, Pressesprecher von Hessen Mobil in Heppenheim, auf Anfrage unserer Redaktion. In seiner Stellungnahme geht er in Ergänzung der bisher veröffentlichten Pressemitteilungen noch einmal grundsätzlich auf Sinn und Zweck der Gehölzpflege ein.
Gesunden Bestand erhalten
„Gehölze an Straßen sind Bestandteil der Straße und dienen unter anderem der optischen Linienführung, der Böschungssicherung und einer umsichtigen Einbindung der Straßen in die Umgebung“, unterstreicht er. Die Gehölzarbeiten, die Hessen Mobil durchführt, dienen demnach insbesondere der Verkehrssicherheit, aber auch der Erhaltung eines gesunden Gehölzbestandes.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssten die Gehölze regelmäßig so weit zurückgeschnitten werden, dass das Lichtraumprofil der Straße sowie die Sicht auf Verkehrszeichen und andere Verkehrsteilnehmer frei blieben. Im Bereich des Straßenrands erfolge der Rückschnitt in der Regel alle ein bis zwei Jahre.
Zur Verjüngung beziehungsweise um die Gehölze vital und standfest zu erhalten sowie einem Verkahlen und dem Entstehen von Gefahren am Fahrbahnrand vorzubeugen, würden die Gehölze in Abständen von (mindestens) 10 bis 15 Jahren auf den Stock gesetzt, also 10 bis 20 Zentimeter über dem Boden abgeschnitten, damit sich der Bestand gesund entwickeln könne. In den meisten Fällen erfolge der Rückschnitt – den internen Vorgaben von Hessen Mobil im Sinne des Artenschutzes entsprechend – abschnittweise versetzt. „Beim Auf-den-Stock-Setzen verbleiben die Wurzeln im Boden und treiben bereits in der folgenden Vegetationsperiode wieder aus, sodass sie nach zwei Jahren wieder zwei bis drei Meter Höhe erreichen“, führt Vogel aus.
Geeignete Bäume würden bei diesen Arbeiten freigestellt, die den Gehölzrändern Struktur und einen gestuften Aufbau verleihen. Unerwünschte Pioniergehölze und sogenannte Neophyten (gebietsfremde Pflanzen), die heimische Arten bedrohen können, würden in diesem Zuge entfernt. Weitere Fällungen könnten sich aus der jährlichen Baumbeobachtung aller Gehölze entlang der Straßen des Basisnetzes, also der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, in der Zuständigkeit von Hessen Mobil ergeben. Ferner müssten Gehölze, die Schäden an Bauwerken oder der Straßenentwässerung verursachen, entfernt werden. Auch aus dem Nachbarschaftsrecht könnten sich Verpflichtungen zum Rückschnitt ergeben.
Absprachen berücksichtigt
Vogel weist noch einmal besonders darauf hin, dass alle diese Gehölzarbeiten im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde nach Art und geplantem Umfang abgestimmt würden. „Auch der angesprochene Bereich an der L3346 wurde im August 2024 mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und festgelegt. Hierbei werden vereinzelt aufgrund örtlicher Besonderheiten einvernehmlich von den allgemeinen Vorgaben abweichende Festlegungen getroffen“, fügt er an.
Aus Gründen des Artenschutzes würden die Gehölzarbeiten nur von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt. Umgesetzt werde jeweils maximal der abgestimmte Umfang. „Optisch wirken diese Rückschnitte durch die winterlich fehlende Belaubung umfassender, als sie tatsächlich sind. Darin dürfte einer der Gründe für die Beschwerden liegen“, meint Vogel.
Direkt vor Beginn der Arbeiten würden die Flächen beziehungsweise einzelne Bäume nochmals auf Bruthöhlen untersucht. Auch diese Bäume würden von der Fällung ausgenommen. Durch die Bildung der vorgenannten versetzten Abschnitte hätten die Brutvögel immer die Möglichkeit, auf angrenzende Flächen auszuweichen