Weinheim

Bürgerbegehren Hintere Mult in Weinheim bleibt umstritten

Vor einem Jahr lehnte der Gemeinderat das Bürgerbegehren gegen das Gewerbegebiet Hintere Mult ab. Nächste Woche muss er sich mit den Widersprüchen befassen, die 21 Bürger eingelegt haben.

Südlich der Olbrichtstraße befindet sich der Bereich Hintere Mult (markierte Fläche). Dort plant die Stadt ein Gewerbegebiet (Archivbild). Foto: Wolf-Rüdiger Pfrang
Südlich der Olbrichtstraße befindet sich der Bereich Hintere Mult (markierte Fläche). Dort plant die Stadt ein Gewerbegebiet (Archivbild).

Kommende Woche wird das nächste Kapitel in der schier unendlichen Geschichte des Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet in der Hinteren Mult geschrieben. Seit 2017 steht das Thema auf der kommunalpolitischen Agenda von Weinheim.

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Lange Vorgeschichte

Damals fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan, der 2019 als Satzung beschlossen wurde, welche jedoch vom Verwaltungsgerichtshof im Mai 2022 wegen formaler Mängel für unwirksam erklärt wurde. Im November 2022 entschied der Gemeinderat, an der Zielsetzung des Bebauungsplans festzuhalten und die Mängel in einem „ergänzenden Verfahren“ zu beheben. Dagegen regte sich jedoch Widerstand.

Gemeinderat tagt am 20. März

Im Februar 2023 wurden 4500 gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht, das zum Ziel hat, die landwirtschaftliche Fläche in der Hinteren Mult zu erhalten. Im März 2023 erklärte der Gemeinderat mit 19:15 Stimmen das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen für unzulässig. Gegen diese Entscheidung legten 21 Personen Widerspruch bei der Stadtverwaltung ein, die nun das Ergebnis ihrer Prüfung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegt. Wie aus der Verwaltungsvorlage für die öffentliche Sitzung hervorgeht, die am Mittwoch, 20. März, um 17.30 Uhr im Rathaus (Schloss, Eingang D) stattfindet, bleibt die Stadt bei ihrer Rechtsauffassung, wonach ein Bürgerbegehren unzulässig sei.

Wirklich neue Argumente haben die Befürworter des Bürgerbegehrens in der Begründung ihrer Widersprüche nicht vorgetragen: Für sie stellt die Gemeinderatsentscheidung vom November 2022 einen Grundsatzbeschluss dar, bei dem laut Gemeindeordnung ein Bürgerbegehren zulässig wäre. Dagegen verweist die Verwaltung erneut darauf, dass die grundsätzliche Entscheidung für ein Gewerbegebiet in der Hinteren Mult bereits 2017 gefallen sei und das Bürgerbegehren daher viel zu spät komme.

Argumente wie zum Beispiel Klimaschutzbelange würden bei der rechtlichen Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens keine Rolle spielen, sondern wären im weiteren Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.

"Kein Ermessensspielraum"

Die Konsequenz: Der Gemeinderat habe keinen Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung, da es sich um eine „reine Rechtsprüfung handelt“, betont die Verwaltung. Sollten die Stadträte dieser Auffassung folgen, würde die Stadt die Widersprüche anschließend dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe zur Entscheidung vorlegen. Danach bliebe den Bürgern noch der Weg zu den Verwaltungsgerichten.