Streit um Gewerbegebiet Hintere Mult geht weiter
Der Streit um das geplante Gewerbegebiet Hintere Mult in Weinheim geht in die nächste Runde. Am Freitag haben 21 Personen schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung des Gemeinderates eingelegt. Dieser hatte Ende März mit 19:15 Stimmen das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt.
Anfang Mai wurde das Ergebnis samt ausführlicher Begründung den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens schriftlich mitgeteilt. Dr. Arnulf Tröscher, Vorsitzender des Vereins Landerlebnis Weinheim, übergab am Freitag die gesammelten Widersprüche persönlich im Rathaus. Wie die städtische Pressestelle auf WN-Nachfrage mitteilte, werde der Gemeinderat voraussichtlich in der Juli-Sitzung über den Widerspruch entscheiden.
Nach Auskunft der Stabstelle Recht im Weinheimer Rathaus prüft im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zunächst die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, ob dem Widerspruch abgeholfen werden kann. Erst wenn dies nicht der Fall ist, werde der Widerspruch dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, das dann den Widerspruchsbescheid erlässt.
Das weitere Verfahren
Da sich der Widerspruch in diesem Fall auf eine Gemeinderatsentscheidung bezieht, könne auch nur der Gemeinderat – vor der Vorlage an das RP – formal diese „Abhilfe“ schaffen. Allerdings handele es sich auch dann „um eine reine Rechtsprüfung, bei der kein Ermessen besteht“, so die Stabstelle Recht. Sollten sowohl der Gemeinderat als auch das RP die Widersprüche zurückweisen, bliebe den 21 Personen noch die Option, dagegen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Bei der Gemeinderatssitzung Ende März hatte sich die Stadtverwaltung auf zwei externe Rechtsgutachten berufen. Diese vertraten übereinstimmend die Auffassung, dass das von knapp 5000 wahlberechtigten Weinheimern unterschriebene Bürgerbegehren unzulässig sei, weil es erstens zu spät komme und zweitens im Widerspruch zum gültigen Flächennutzungsplan stehe. Der Gemeinderat schloss sich dieser Rechtsauffassung mehrheitlich an.
25 000 Euro für zwei Gutachten
Auf Nachfrage bestätigte jetzt die Stadtverwaltung, dass diese beiden Rechtsgutachten insgesamt rund 25 000 Euro gekostet haben. Dazu heißt es wörtlich aus dem Rathaus: „Es war unsere Aufgabe, dem Gemeinderat eine möglichst fundierte und rechtssichere Entscheidungsgrundlage vorzubereiten. Dem sind wir mit der Beauftragung von zwei voneinander unabhängigen Anwaltsbüros auch nachgekommen. Es ging ja immerhin um nicht weniger als darum, dass der Gemeinderat keine unrechtmäßige Entscheidung trifft. Wer die Gutachten gelesen hat, kann bestätigen, wie umfangreich und fundiert sie waren. Und wer übliche Honorare von Fachanwälten kennt, weiß um die Verhältnismäßigkeit. So etwas ist in dieser Qualität nicht günstiger zu haben.“ pro