Eine „Katastrophe“ für Weinheimer Landwirte
Wegen der Afrikanischen Schweinepest dürfen Felder nur nach grünem Licht durch das Veterinäramt gehäckselt werden - und genau da liegt das Problem
Bei Landwirtin Hildegard Weber liegen die Nerven blank. Heute soll es raus aufs Feld – ihr Mais ist reif für die Ernte. Doch für das Häckseln braucht sie in diesem Jahr die Freigabe durch das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises. Eine Antwort auf ihre E-Mail habe sie noch nicht bekommen. Eine „Katastrophe“ sei das. Mal ganz davon abgesehen, dass sie in diesem Jahr „einen Rattenschwanz an zusätzlichen Leuten“ brauche. Im Gespräch mit unserer Redaktion zeigten die Weinheimer Landwirte gemischte Reaktionen zur Ernte unter erschwerten Bedingungen.
Schweinepest als Auslöser für die Neuerungen
Hintergrund für die Misere ist die Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP). Nachdem in Hemsbach ein Wildschwein mit ASP gefunden worden war, wurde das Gebiet von Laudenbach im Norden bis Dossenheim im Süden sowie von Ilvesheim im Westen bis Heiligkreuzsteinach zum Sperrbezirk II erklärt. Neben einer Leinenpflicht, dem Verbot des Verlassens von Waldwegen und anderen Einschränkungen gibt es vor allem für Bauern einiges zu beachten. Vor der Ernte müssen Felder mit einer Drohne mit Wärmebildkamera abgeflogen werden. Gerade bei der anstehenden Ernte von Silomais soll ausgeschlossen werden, dass sich infizierte Wildschweine im Feld befinden. Diese könnten nämlich beim Häckseln in der Maissilage landen, die wiederum als Futter verwendet wird. Das Virus ist robust und hält sich hartnäckig in infizierten Kadavern und Produkten. Eine Kontamination von Tierhaltungsbetrieben durch Futtermais will das Landratsamt also unbedingt ausschließen.
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Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogenen Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzbestimmungen .Um einen Drohnenpiloten müssen sich die Landwirte selbst kümmern. Aber an wen können sich Bauern wenden? Ralph Adameit, Sprecher des Landratsamts Rhein-Neckar, erklärt: „Für Drohnenflüge stehen verschiedene Akteure zur Verfügung, die den Landwirten regelmäßig – zum Beispiel aus der Kitzrettung – zur Verfügung stehen.“ In der Umsetzung kann es aber schwierig werden, weiß Michael Ehlers von der Rehkitzrettung Weinheim und Umgebung. Das Feld muss in einem 24-Stunden-Zeitraum vor dem Mähen abgesucht werden. „Grundsätzlich sind alle Kitzretter mit Wärmebild-Drohnen eine Option. Aber viele können es einfach nicht leisten, da die Suchen nun tagsüber stattfinden müssen und die Piloten selbst durch ihren Job gebunden sind. Ebenso ist das Ausmaß viel größer als in der Brut- und Setzzeit“, so Ehlers.
Mit Kosten verbunden
Während der Brut- und Setzzeit werden die Rehkitzretter ehrenamtlich aktiv und bieten Landwirten an, ihre Felder nach tierischem Nachwuchs abzusuchen. Auf Spenden sind sie deshalb dringend angewiesen. „In dieser Saison haben wir erneut nur sehr wenige von den Auftraggebern erhalten, während gleichzeitig Kosten von über 3000 Euro für beispielsweise Sprit, Akkus, Versicherungen und Ersatzteile angefallen sind.“ Wenn es um die Wildschweinsuche geht, so der Vorsitzende der Kitzrettung, werden nur wenige Piloten kostenlos aktiv: „Meistens die, bei denen die Drohnen über die Jagdgenossenschaft gesponsert wurden.“ Alle anderen fordern eine Aufwandsentschädigung pro Stunde oder Hektar, um die Kosten wieder hereinzubekommen.
Landwirt Gernot Rauch hatte Glück und fand einen Piloten aus dem Heidelberger Raum, der sein Feld absuchte. Bei Rauch wurde dieser Tage die Grasernte für die Silage eingefahren. Pro Hektar kostete ihn die vorangegangene Suche 15 Euro. Die Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt habe sich unkompliziert gestaltet. Aber er fragt sich, wer jetzt für die Kosten aufkommt. Landratsamts-Sprecher Adameit meint hierzu: „Die Kosten für die infolge der ASP-Regelungen erforderlichen Drohnenüberflüge werden nach unserer Information vom Land Baden-Württemberg getragen; die Abrechnung soll über die Stadt- und Landkreise erfolgen.“
Reichen die Drohnen als Schutzmaßnahme?
Ob das Abfliegen mit der Drohne jedoch wirklich den nötigen Schutz bietet, stellt Karl Bär, Vorsitzender des Weinheimer Bauernverbands, infrage. Michael Ehlers von der Rehkitzrettung pflichtet insofern bei, als sich die Suche nach Kadavern schwierig gestaltet: „Es kommt auf den Zustand und den Grad der Verwesung an. Die Wärme wird nach dem Tod des Tieres zunächst deutlich weniger bis kaum sichtbar. Mit dem Einsetzen der Verwesung dann aufgrund der Maden und Insekten wieder größer.“ Die hohen Temperaturen und die starke Sonne erschweren die Bedingungen. Die Gefahr besteht, dass Tiere übersehen werden und schließlich doch im Mähwerk landen.
Ganz allgemein berichtet der Bauernverbandsvorsitzende Bär, der gleichzeitig für die FDP im Gemeinderat sitzt, dass sich die hiesigen Landwirte nicht wirklich durch das Landratsamt an die Hand genommen fühlten. Neulich war der Landwirtschaftsminister Peter Hauk im Rhein-Neckar-Kreis zu Gast, unter anderem um über die Themen Fallwildsuche und Zaunbau aufzuklären. Die hiesigen Landwirte seien nicht einmal eingeladen worden.
Landwirtin Hildegard Weber wartete am Freitagmittag immer noch auf eine Antwort auf ihre E-Mail an das Veterinäramt, die sie bereits vergangene Woche abgeschickt hatte. Das Landratsamt erklärte indes, keine Anträge aus Weinheim vorliegen zu haben. Auch nicht aus Hemsbach, Laudenbach oder Hirschberg.