Weinheim

Hängepartie ums Weinheimer Martin-Luther-Haus

Und wieder gibt es keinen Zuschlag an den Meistbietenden für das Weinheimer Martin-Luther-Haus. Das zuständige Amtsgericht Mannheim hat die Entscheidung erneut vertagt. Zum letzten Mal.

Büsche und Bäume überwuchern das Martin-Luther-Haus in Weinheim. Im Hintergrund ist die Peterskirche zu sehen. Foto: Fritz Kopetzky
Büsche und Bäume überwuchern das Martin-Luther-Haus in Weinheim. Im Hintergrund ist die Peterskirche zu sehen.

Zwangsversteigerungen unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Selbst wenn jemand das höchste Gebot abgegeben hat, bedeutet das nicht automatisch, dass dieser auch den Zuschlag erhält. So ergeht es derzeit auch dem Mannheimer Hasan Ucun, der Mitte Oktober beim dritten Zwangsversteigerungstermin das höchste Gebot (780 000 Euro) für das Weinheimer Martin-Luther-Hauses (MLH) abgegeben hatte. Wie der 29-Jährige damals erklärte, könne er sich im MLH sowohl die Schaffung von Wohnraum als auch ein Pflegeheim oder Betreutes Wohnen vorstellen, um der seit fast einem Jahrzehnt ungenutzten Immobilie neues Leben einzuhauchen.

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Die evangelische Kirchengemeinde erbat sich damals Bedenkzeit, die ihr vom Gericht auch gewährt wurde. Zunächst bis zum 11. November. Dann noch einmal bis zum 1. Dezember. Und jetzt "letztmalig" bis zum 21. Dezember, wie Rechtspflegerin Just auf WN-Nachfrage am Freitagvormittag mitteilte.

Der Meistbietende und die evangelische Kirchengemeinde seien sich immer noch nicht einig über die künftige Nutzung des MLH und über die Konditionen des Erbpachtvertrages. Weil das ehemalige Gemeindehaus in der Hauptstraße 1 auf einem Erbpachtgrundstück der evangelischen Kirchengemeinde Weinheim steht, braucht der Meistbietende aber die Zustimmung der Kirche, damit das Amtsgericht den Zuschlag erteilt.

Allerdings darf die Kirchengemeinde den Verkauf nur „aus wichtigem Grund“ verweigern. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Gemeinde konkrete Anhaltspunkte dafür hätte, dass ein Käufer nicht in der Lage ist, den jährlichen Erbpachtzins zu bezahlen, oder in dem Gebäude eine Nutzung plant, die dem Ansehen der Kirchengemeinde schaden könnte. Baurechtliche Fragen spielen natürlich auch eine Rolle.

Nun haben die Beteiligten noch einmal drei Wochen Zeit, um offene Fragen zu klären. Bis dahin müssen auch die Gläubiger und der bisherige Pächter des Grundstücks dem Gericht mitteilen, ob sie bei einer Ablehnung des Zuschlags durch die Kirchengemeinde dagegen klagen würden. Dann würde das Verfahren bis zu einer gerichtlichen Klärung ausgesetzt. Und das Martin-Luther-Haus würde weiter im Dornröschenschlaf versinken.