Entscheidung über Weinheimer Martin-Luther-Haus vertagt
Eigentlich wollte am heutigen Freitag das Amtsgericht verkünden, ob der Meistbietende der Zwangsversteigerung des Martin-Luther-Hauses nun den Zuschlag erhält oder nicht. Doch es gibt noch Gesprächsbedarf.
Wie Rechtspflegerin Just auf WN-Nachfrage mitteilte, wurde die Entscheidung noch einmal vertagt und zwar auf den 1. Dezember. Damit hätten der Meistbietende, die evangelische Kirchengemeinde und die Stadt Weinheim mehr Zeit, um die Rahmenbedingungen einer künftigen Nutzung des Martin-Luther-Hauses (MLH) zu klären. Weil das ehemalige Gemeindehaus in der Hauptstraße 1 auf einem Erbpachtgrundstück der evangelischen Kirchengemeinde Weinheim steht, braucht der Meistbietende die Zustimmung der Kirche, damit das Amtsgericht den Zuschlag erteilt.
Allerdings darf die Gemeinde den Verkauf nur „aus wichtigem Grund“ verweigern. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Gemeinde konkrete Anhaltspunkte dafür hätte, dass ein Käufer nicht in der Lage ist, den jährlichen Erbpachtzins zu bezahlen, oder in dem Gebäude eine Nutzung plant, die dem Ansehen der Kirchengemeinde schaden könnte. Baurechtliche Fragen spielen natürlich auch eine Rolle.
Wie berichtet, hatte bei der Zwangsversteigerung Mitte Oktober der Mannheimer Hasan Ucun das höchste Gebot (780 000 Euro) abgegeben. Wie der 29-Jährige damals erklärte, könne er sich im MLH sowohl die Schaffung von Wohnraum als auch ein Pflegeheim oder Betreutes Wohnen vorstellen, um der seit fast einem Jahrzehnt ungenutzten Immobilie neues Leben einzuhauchen.